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Politische ZwietrachtLampedusa-Gruppe greift Kirche an

Die Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ ist von der Nordkirche enttäuscht. Die habe mit dem Senat über ihre Zukunft entschieden – ohne die Gruppe einzubeziehen.

Hat einen offenen Brief an die Nordkirche geschrieben: die Gruppe "Lampedusa in Hamburg". Bild: DPA

Lange hat sie sich zurückgehalten. Nun übt die Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ Kritik am Verhalten der Nordkirche. In einem offenen Brief wirft die Gruppe der 300 Afrikaner der Bischofskanzlei vor, über ihre Köpfe hinweg mit dem Senat über ihr Schicksal entschieden zu haben. Die Kirche hält diese Anschuldigung für unhaltbar. Sie sieht sich nach wie vor in der Rolle des Vermittlers zwischen den Flüchtlingen und dem Hamburger Senat.

Bisher gab es zwischen der Kirche und der Lampedusa-Gruppe vor allem Differenzen über die strategischen Ziele. Beide Parteien teilen zwar die Forderung, dass die Flüchtlinge in der Stadt ein Bleibe- und Arbeitsrecht bekommen sollen. Doch die Kirche hält die von den Flüchtlingen geforderte Gruppenlösung nach Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes für politisch nicht umsetzbar. Um dieses Bleiberecht für „bestimmte Ausländergruppen“ aus humanitären Gründen umzusetzen, bedarf es eines Einvernehmens der Landesbehörde mit dem Bundesinnenministerium.

Die Lampedusa-Gruppe betrachtet die vom Senat nach Gesprächen mit der Kirche in Aussicht gestellte Duldung für die Zeit des individuellen Aufenthaltsverfahrens nicht als eine „konstruktive Lösung, sondern als ein Spiel auf Zeit, um uns später einzeln abzufertigen“.

Unterstützung durch Anwälte

Über 100 Juristen und eine Verfassungsrichterin appellierten Ende vergangener Woche an den Senat, der Lampedusa-Gruppe ein humanitäres Bleiberecht nach Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes zu gewähren.

Dass die Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis in individuellen Verfahren beantragen, sei kein gangbarer Weg, weil der Senat immer wieder signalisiert habe, diese Anträge abzulehnen, erklären sie.

Keinen rechtsstaatlichen Grundsatz gebe es unter diesen Umständen, nach dem die Identität preisgegeben oder ein Asylantrag gestellt werden müsse.

Nur die angestrebte Gruppenlösung sei ein erster Schritt in Richtung eines menschenwürdigen europäischen Asylsystems.

Denn für die 300 Afrikaner, die vor dem Libyen-Krieg nach Lampedusa geflüchtet waren und im letzten Winter Hamburg erreichten, steht viel auf dem Spiel: „Wir sollen uns in individuelle Aufenthaltsverfahren begeben. Unser von Italien anerkannter Flüchtlingsstatus wird gegen eine Duldung eingetauscht.“ Die Gruppe fürchtet, dass der Senat nicht die Absicht hat, ihre Aufenthaltsgründe anzuerkennen und sie abschieben wird.

Gleichzeitig bedankt sich die Gruppe in dem Brief für die große Unterstützung aus den christlichen Gemeinden in Hamburg. Der Dank gelte insbesondere der Unterbringung und Versorgung in St. Pauli aber auch in vielen anderen Stadteilen, wie der afrikanischen Gemeinde der Erlöserkirche Borgfelde, die die Flüchtlingen jede Woche zweimal mit warmem Essen versorgt und ihren Kirchraum für ihre Versammlungen offen halte.

„Wir schätzen es so hoch, wie ihr uns alle seit Monaten helft, zu überleben und wie viele von Euch mit uns zusammen für unser Aufenthaltsrecht protestieren“, erklärt die Gruppe. „Doch warum entscheidet sich die Kirchenführung in einem Moment, in dem eine riesige Solidarität mit uns entsteht, für eine Zusammenarbeit mit dem Senat gegen unsere Interessen? Warum wird nicht akzeptiert, dass wir für unser Leben entscheiden?“

Dazu will sich die Nordkirche nicht äußern. Auf taz-Anfrage sagt deren Sprecher Mathias Benckert: „Auf offene Briefe antwortet die Landeskirche grundsätzlich nicht.“

Die Gruppe erklärt, sie habe gehört, dass der Druck des Senats auf die Bischöfin und die Pastoren der St. Pauli-Kirche groß sei. Doch dann wäre es fair, das so zu sagen, statt der Gruppe in den Rücken zu fallen und zu versuchen, Einzelne zu überreden, dem zweifelhaften Vorschlag zu folgen.

Die Mehrheit lehne diesen Weg wegen der ablehnenden Haltung des Senats ab. „Wir haben niemanden beauftragt, in unserem Namen zu verhandeln und immer direkte Gespräche mit dem Senat gefordert.“

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49 Kommentare

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  • H
    Hannes

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

    BEIDES ist Bestandteil einer humanen Flüchtlingspolitik, nichts anderes habe ich geschrieben.

    Aber am Ende ist ja wichtig, was für DICH hinten rauskommt, nicht wahr?

    Auch bezeichnend, dass Du Dir Flüchtlinge aus Lampedusa lediglich "anguckst" (woran erkennt man eigentlich einen Flüchtling aus Lampedusa?), statt mit Ihnen direkt zu reden.

    Aber wo kommen wir denn da hin? Am Ende stürzt noch das eigene Weltbild ein.

    Mal so unter uns:

    Kommst du Dir nicht lächerlich vor, wenn Du sowas schreibst?

     

    "Dass in Italien arme Flüchtlinge Hunger leiden oder gar vom Hungertod bedroht sind, bestreite ich ganz energisch."

     

    Ja, wenn man bestimmte Informationen übersieht, bzw. nicht annerkennt, kann man Tatsachen auch bestreiten.

    Allein dass Du nicht auf die Presseerklärung einer CDU(!) Politikerin eingehst, zeigt doch, wie Du die Augen verschließt.

    Und deshalb wundert es mich auch gar nicht, dass Du von "Asylshopping" schreibst und das Wort Flüchtling in Anführungszeichen setzt.

    Leute wie du sehen in Flüchtlingen eben nur den "Schmarotzer", der hier billig leben möchte.

    • C
      Chris
      @Hannes:

      Lieber Hannes, jetzt wirst du aber polemisch. Ich habe in meinem Leben sicherlich mit deutlich mehr angeblichen oder tatsächliche Flüchlingen (über 4.000!) gesprochen wie du, da ich es beruflich mache.

       

      Deshalb bin ich auch in der Lage zu beurteilen, in welchen Ländern es Verfolgung im asylrechtlichen Sinne gibt und in welchen EU-Staaten (in allen!) ein Aufenthalt für diese Menschen zumutbar ist.

       

      Die bisher von den angeblichen "Lampedusa-Flüchtlingen" (dass sie wirklich alle jemals auf der Insel Lampedusa waren ist bisher nicht belegt) bekannten Herkunftsländer gehören nicht zu den Verfolgerstaaten, es sind teilweise sogar sichere Herkunftsstaaten (Ghana, Senegal), vergl. Art. 16a Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz, § 29a Asylverfahrensgesetz und die Anlage 2 zu diesem Gesetz sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE v. 14.5.1996 - 2 BvR 1507/93 u. 2 BvR 1508/93 -.

       

      Im Übrigen kommen nicht die Ärmsten und Hungrigsten ins Asylverfahren (die bleiben in den Auffanglagern der Nachbarländer oder als Binnenflüchtlinge bei Verwandten), sondern häufig Personen aus dem Mittelstand, die in ihren Herkunftsländern dringend gebraucht werden, sei es, weil sie dort benötigte Fachkenntnisse haben, sei es, weil sie mitwirken könnten oder müßten, die Verhältnisse dort zum Besseren zu verändern. Deshalb ist die schrankenlose Aufnahme gerade nicht human, sondern schadet der Entwicklung der Herkunftsländer.

  • H
    Hannes

    Puuuh, immer noch nichts verstanden, bzw. nichts verstehen wollen.

     

    "Also besteht Verfolgungssicherheit - und um die geht es doch, oder etwa nicht?"

     

    Ja, auch. Es geht aber auch um ein menschenwürdiges Leben!

    In Italien müssen viele Flüchtlinge in Slums leben, sind obdachlos und Hungern.

    Genau deshalb sind sie hier.

    Und was soll der Verweis darauf, dass Italien ein "beliebtes Urlaubsland" ist?

    Davon haben die Flüchtlinge nichts.

    Lampedusa soll ja auch ein beliebtes urlaubsziel sein:

     

    "Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), hat die Bedingungen für Flüchtlinge auf Lampedusa scharf kritisiert. "Das ist menschenunwürdig, das entspricht nicht den europäischen Standards", sagte Böhmer der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). "Italien ist gehalten, den Flüchtlingen eine menschenwürdige Aufnahme zur Verfügung zu stellen." Die Regeln, die in Europa gelten, müssten eingehalten werden, betonte Böhmer."

    • C
      Chris
      @Hannes:

      Ja Hannes, jetzt bringst du es endlich auf den Punkt. Nicht die Verfolgungssicherheit steht also im Vordergrund sondern die materiellen Rahmenbedingungen. Diese Bedingungen sind in Italien deutlich besser als in vielen afrikanischen Staaten, stellen also eine Verbesserung für die Betroffenen dar.

       

      Dass in Italien arme Flüchtlinge Hunger leiden oder gar vom Hungertod bedroht sind, bestreite ich ganz energisch.

       

      Als Hamburger habe ich mir viele dieser angeblichen "Lampedusa-Flüchtlinge" persönlich angeguckt: Es sind eben keine abgezehrten und ärmlichen Gestalten, sondern gut genährte und gut gekleidete kräftige Männer.

       

      Das Asylrecht in der EU dient einzig und allein dem Schutz vor zumindest glaubhaft gemachter Verfolgung IM HEIMATLAND. Aus diesem Grunde gibt es auch kein Wahlrecht, in welchem Land man sich als "Flüchtling" aufhält (um eben eine zu starke Belastung der EU-Mitglieder mit besseren Sozialleistungen zu Lasten der einheimischen Steuerzahler zu vermeiden), sondern eine klare Zuständigkeitsregelung im Art. 16a Grundgesetz und in der Dublin-Verordnung.

       

      Das Asylrecht ist Kein Einwanderungsrecht für jederman, der glaubhaft eine traurige Geschichte erzählen kann!

      • D
        Daniela
        @Chris:

        "Es sind eben keine abgezehrten und ärmlichen Gestalten, sondern gut genährte und gut gekleidete kräftige Männer."

         

        Merke:

        Für Chris muss man abgezehrt und ärmlich aussehen, um als richtiger Flüchtling annerkannt zu werden.

        • C
          Chris
          @Daniela:

          Guck dir mal die Bilder der Flüchtlingstrecks nach Ende des 2.Weltkrieges an, Daniela, dann weißt du vielleicht was ich meine!

  • H
    Hannes

    Genau Chris,

    Flüchtlinge flüchten in erster Linie gar nicht vor Krieg, Verfolgung, Hunger usw., sondern sie betreiben "Asylshopping" (Auf so einen Begriff muss man erstmal kommen).

    Wie weltfremd und zynisch muss man eigentlich sein, um so etwas von sich zu geben?

    Mein Tipp:

    Durchstöbern Sie mal die Mediathek von ARD und Co.

    Suchbegriffe: "Syrien" und "Lebensbedingungen von Flüchtlingen Italien".

    • L
      Lars
      @Hannes:

      Hannes, folgendes passt m. E sehr gut zu deiner Argumentation: "...Zuweilen sollte man prüfen, was an der eigenen Toleranz echt und selbständig ist und was sich davon dem verklemmten deutschen Selbsthass verdankt, der die Fremden willkommen heißt, damit hier, in seinem Verhassten Vaterland, sich die Verhältnisse endlich zu jener berühmten ("faschistoiden") Kenntlichkeit entpuppen, wie es einst (und heimlich wohl bleibend) in der Verbrecher-Dialektik des linken Terrors hieß. Intellektuelle sind freundlich zum Fremden, nicht um des Fremden willen, sondern weil sie grimmig sind gegen das Unsere und alles begrüßen, was es zerstört - wo solche Gemütsverkehrung ruchbar wird, und in Latenz geschieht dies vielerorts, scheint sie geradezu bereit und begierig, einzurasten mit einer rechten Perversion, der brutalen Affirmation. ..." Aus: Botho Strauss, "Anschwellender Bocksgesang", SPIEGEL 6/93 erschienen am 08.02.1993.

    • C
      Chris
      @Hannes:

      Hannes, im beliebten Urlaubsland Italien sind die Lebensbedingungen deutlich besser als in Syrien und verhungert ist dort auch noch niemand. Es droht weder Folter noch Todesstrafe noch politische Haft. Also besteht Verfolgungssicherheit - und um die geht es doch, oder etwa nicht? So what? Zynisch bis rassistisch ist allein die immer wieder durchschimmernde Meinung, dass am deustchen Wesen die Welt genesen soll - und sie ist zugleich zutiefst abwertend gegenüber anderen EU-Staaten.

  • C
    Chris

    Hannes, mit Verlaub, das ist Blödsinn! Das Asylgrundrecht wurde 1993 in Deutschland weder faktisch noch sonstwie abgeschafft. Wer sein Heimatland aus Furcht vor Verfolgung verlässt, dem ist es zuzumuten, im ersten Land, in dem diese Verfolgung nicht mehr droht, um Asyl zu bitten. Wenn durch diverse Länder, darunter demokratische (EU-)Staaten, gezielt bis nach Deutschland weitergereist wird, dann ist das Hauptziel nicht der Schutz vor Verfolgung, sondern etwas anderes. Genau dieses "Asylshopping" z. B. unter dem Gesichtspunkt "wo gibt es die besten Sozialleistungen?" wurde damals durch den Art. 16a GG mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt eingeschränkt. Und das ist auch gut so!

  • H
    Hannes

    Was heißt hier "Vorurteile"?

    Jemand, der in den 1990ern bereits Erwachsen war, müsste eigentlich zumindest halbwegs mitbekommen haben, was damals in Deutschland für ein Klima geherrscht hat.

    Anonsten empfehle ich Ihnen das hier:

     

    http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/deutsches-kaltland/

     

    "Nana, halten Sie mal ein mit Ihren Vorurteilen. Der Nationalsozialismus war das Grausamste, was in diesem Land, in Europa und in der Welt jemals vonstatten ging."

     

    Genau aus dieser Lehre ist das Grundrecht auf Asyl, welches 1993 faktisch abgeschafft wurde, entstanden.

    Dies wird tausenden von Flüchtlingen heute zum Verhängnis.

    Hätte es die Abschaffung 1993 nicht gegeben, hätten die Flüchtlinge aus Lampedusa heute keine Probleme in HH.

    • J
      Julia
      @Hannes:

      Boah, was seid ihr alle voll mit verkopften Überlegungen, wie Flüchtlinge auszusehen haben. Ihr und eure Eltern haben wohl keine Armut oder Sparmaßnahemn gekannt.

      Typisch linke Kommentare: Nichts erfahren haben, aber alles besser wissen wollen.

  • C
    Chris

    Ach @Heym, was ist denn bitte das Gegenteil von "legalistisch"? Rechtswidrig?

     

    Wenn das Asylrecht tatsächlich so stark eingeschränkt wurde, dann wundert es mich, dass allein in diesem Jahr weit über 100.00 Menschen hier einen Asylantrag stellen. Ist doch ein Widerspruch!

     

    Müßten wir nicht eigentlich jeden Ausländer warnen, in ein Land zu kommen, dessen Zustand wir täglich so lauthals beklagen? Repression, Nazis, Unterdrückung, Polizeiwillkür, ignorante Richter und Politiker, wildgewordene Kleinbürger - liebe Ausländer, man kann nur von einem Verbleib in Deutschland abraten! Lest diese Zeitung, dann wisst ihr warum!

    • C
      Christian
      @Chris:

      "hier einen Asylantrag stellen."

       

      STELLEN heißt nicht, dass der Antrag BEWILLIGT wird.

      • L
        Lars
        @Christian:

        @ Christian: Stimmt, das ist bei allen Verfahren so, deren Ergebnis von einer Prüfung abhängt. Auch in der Schule bekommt man nicht allein deshalb eine 1, weil man eine Klassenarbeit nur abgegeben hat. Der Inhalt muß die Note rechtfertigen. Würde die Asylbeantragung als solche genügen, um eine Anerkennung als Asylberechtigter zu erhalten, bräuchte man kein aufwendiges Prüfverfahren. Das wäre so, als bekäme jeder beim TÜV unabhängig vom Zustand seines Autos eine Plakette, nur weil er hingefahren ist.

        • C
          Christian
          @Lars:

          Sie haben offenbar gar nicht verstanden, worauf ich hinaus wollte.

           

          Aber nette "Vergleiche": Asylanträge, TÜV und Klassenarbeiten, muhahaha!

          Kleiner Tipp am Rande:

          Die Flüchtlinge aus Lampedusa wurden als Flüchtlinge annerkannt...

          • L
            Lars
            @Christian:

            Ja, in Italien. Also können und müssen sie dort auch leben, zumal Italien sowohl von der absoluten Zahl als auch umgerechnet pro Kopf der Bevölkerung deutlich weniger tatsächliche oder angebliche Flüchtlinge aufnimmt als Deutschland. Wenn die Aufenthaltsmöglichkeit in Hamburg abgelaufen ist und ein weiterer Aufenthalt aus eigenen Geldmitteln nicht finanziert werden kann, dann gibt es nur die Rückreise nach Italien - enwteder freiwillig oder im Wege des Verwaltungszwangs. Dort muss man allerdings für seinen Lebensunterhalt arbeiten!

          • KM
            Kara Muatafa
            @Christian:

            Mag sein ,aber sie sind als Touristen in HH

  • H
    Heym

    einer argumentiert legalistisch (@chris), die andere versucht es (@christin). Beiden gemeinsam fehlt die Einsicht, dass das Asylrecht in den 90ern stark eingeschränkt wurde. Es handelt sich also um ein politisches Problem. Damals hatten die Politiker dem Druck der Nazis und dem deutsch-rassistischen Normalzustand nachgegeben und das Recht auf Asyl stark eingeschränkt.

    Ich danke der taz,dass sie mit der offenen Leserkommentar-Funktion eine Idee davon liefert, wo das tatsächliche Problem liegt.

    • C
      Christin
      @Heym:

      Na klar: In den 90er Jahren ist das Asylrecht unmittelbar den Nazis gefolgt. Noch so was Unsinniges?

      • S
        Stefan
        @Christin:

        Mitte der 1980er Jahre wurde vor allem von CDU/CSU/REPs Stimmung gegen Asylsuchende gemacht (Heinrich Lummer (CDU): "(...) Deutschland vor einer Überflutung zu schützen, (denn) „wir haben ein Asylrecht, da kann die ganze Rote Armee kommen und der KGB dazu. Wenn die an unserer Grenze nur das Wörtchen ‚Asyl‘ sagen, können wir sie nicht zurückschicken“), die Medien machten zum Teil mit, der Spiegel übernahm deren Parole "Das Boot ist voll". 1991 zierte dies http://www.publikative.org/wp-content/uploads/2012/07/Spiegel-Cover1.jpg ein Titelbild. Ebenfalls in den 1980er Jahren nahm rechter Strassenterror zu. 1985 wurden 2 Türken in Hamburg von Naziskinheads ermordet. Gleichzeitig stiegen rassistische Vorbehalte von "Normalbürgern" gegen Flüchtlinge und hier lebende Ausländer sprunghaft an. Nach der Wiedervereinigung eskalierte die von Politikern geschürte Stimmung in Pogromen (Rostock, Hoyerswerda etc. pp.) und Brandanschlägen (u.a. Mölln) mit vielen Todesopfern. Noch während(!) der Rostocker Pogrome fiel den Verantwortlichen Politikern (CDU) als quasi einzige Reaktion auf rassistischen Terror ein, die von ihnen jahrelang forcierte "Änderung" (quasi Abschaffung) des Grundrechts auf Asyl endlich umzusetzen, welches 1993 dann auch geschah. Übrigens kurz nach den Brandanschlägen von Solingen. Deshalb hat Heym Recht, wenn er schreibt: "Damals hatten die Politiker dem Druck der Nazis und dem deutsch-rassistischen Normalzustand nachgegeben und das Recht auf Asyl stark eingeschränkt. " Allerdings ohne den Hinweis, das dieser "Druck" von einigen Politikern selbst forciert wurde.

        • C
          Christin
          @Stefan:

          Na dann haben Heym und ich aber ganz bestimmt nicht imselben Land gelebt, wenn der das Deutschland der 1990er Jahre als deutsch-rassistischen Normalzustand beschreibt. Heym war geprägt von seinen eigenen Erfahrungen und seinen etwas einseitigen Interessen.

          ich finde es unglaublich, dass ein Land (will sagen Politik plus Bevölkerung), dass so viele Flüchtlinge aufnimmt und sich um das gute Miteinander von Bevölkerungsgruppen unterschiedlicher Herkunft bemüht, mit den Nazis verglichen wird. Das kann nur jemand behaupten, der den Nationalsozialismus verharmlost. Schlimm finde ich das.

          • H
            Hannes
            @Christin:

            "Na dann haben Heym und ich aber ganz bestimmt nicht imselben Land gelebt"

             

            Im selben Land schon. Aber es gibt ja ein paar Menschen, die in ihrem Elfenbeinturm leben und nicht mitbekommen, was um sie herum passiert. Oder sie wollen es einfach nur nicht sehen...

            von welchen Erfahrungen sind Sie denn geprägt? Nicht von Ihren eigenen (wo auch immer Sie die gemacht haben mögen)? Offensichtlich ja schon. Sieht man ja an Ihren Beiträgen.

            • C
              Christin
              @Hannes:

              Nana, halten Sie mal ein mit Ihren Vorurteilen. Der Nationalsozialismus war das Grausamste, was in diesem Land, in Europa und in der Welt jemals vonstatten ging. ich hatte die Gnade der späteren Geburt, und daher lasse ich mich ganz bestimmt nicht von Kommentatoren in eine Schublade packen, die ihnen genehm ist, nur weil sie erstens kein Differenzierungsvermögen haben und zweitens diesen Staat wohl nicht besonders mögen.

              Im Übrigen hat sich Ihr Statement weit vom Thema entfernt.

  • CT
    Chris Teil 3

    Und wer würde eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG (Haftung für den Lebensunterhalt der Afrikaner) abgeben?

     

    "Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten." (§ 68 Abs. 1 AufenthG).

     

    Wer vielleicht nicht illegal in ein Land einreist, dessen Staatsangehörigkeit er nicht hat, jetzt aber keinen gültigen Aufenthaltstitel mehr besitzt, befindet sich nicht in der Position zu verhandeln oder Forderungen zu stellen. Er hat sich vielmehr an die Verfahrensauflagen des Staates, dessen Hilfe er begehrt, zu halten oder das Land wieder zu verlassen. Das ist Ausdruck der völkerrechtlichen Staatssouveränität, wonach jedes Land das Recht hat, darüber zu entscheiden, welche ausländischen Staatsbürger sich auf dem Staatsgebiet aufhalten dürfen und welche nicht, so und stellt keine Verhandlungsmasse dar. Nicht der Ausländer, der hier gern leben möchte, entscheidet darüber, ob er bleiben darf oder nicht, sondern die Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer Gesetze. Das ändern auch einige Tausend Demonstranten nicht, die im Vergleich zur Bevölkerungszahl Hamburg allenfalls einen Promillebereich liegen und zudem nicht einmal alle hier wohnhaft sind.

  • CT
    Chris Teil 2

    Was ist die rechtliche Voraussetzung für eine "Gruppenlösung"?

     

    "Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern." (§ 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)).

     

    Welche völkerrechtlichen oder humanitären Gründe könnten da vorliegen? Droht in Italien oder in den Heimatländern der Afrikaner die Todesstrafe, Folter, politische Haft oder der nahe Hungertod? Dazu ist nichts Belegbares vorgetragen worden.

     

    Politische Interessen des Bundes, die zu wahren wären, sind nicht ersichtlich. Ein Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium ist höchst unwahrscheinlich.

  • C
    Chris

    Ach Leute, es wird so viel durcheinandergeworfen!

     

    Wer ist ein Flüchtling?

    "Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, wenn er in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt oder in dem er als Staatenloser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, den Bedrohungen nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ausgesetzt ist." (§ 3 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)). Vergleiche auch Art. 1 Genfer Konvention (GK).

     

    Dass eine derartige Verfolgung im jeweiligen Heimatland der Afrikaner droht, wurde bisher nicht vorgetragen. Eine Verlust des (Gast-)Arbeitsplatzes in Libyen reicht ebensowenig zur Flüchtlingsanerkennung aus wie die Ausreise aus Italien, wo es für Ausländer mit einem Aufenthaltsrecht (also nach positivem Abschluss eines Prüfverfahrens) keine Sozialleistungen gibt wie auch nicht für Italiener - man muss dort für seinen Lebensunterhalt arbeiten.

     

    Wer stellt die Flüchtlingseigenschaft in Deutschland fest? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder ein Verwaltungsgericht, niemand sonst.

     

    Kann man, wenn man woanders den Flüchtlingsstatus hat, nochmals in Deutschland anerkannt werden? Nein:

    " Ist der Ausländer im Besitz eines von einem sicheren Drittstaat (§ 26a) oder einem sonstigen Drittstaat ausgestellten Reiseausweises nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, so wird vermutet, dass er bereits in diesem Staat vor politischer Verfolgung sicher war." (§ 27 Abs. 2 AsylVfG).

     

    Alle EU-Staaten sind Kraft Verfassung (Art. 16a Abs. 2 GG) sichere Drittstaaten.

  • JS
    Jan Schlösle

    So, jetzt halten wir alle mal die Luft an, denn man muss sich auch mal entscheiden: melden sich die Flüchtlinge nicht, wird ihnen vorgeworfen, sie würden sich von anderen Interessengruppen instrumentalisieren lassen. Nun melden sie sich selbst zu Wort und weisen auf eine Selbstverständlichkeit hin, nämlich die Tatsache, dass sie für sich selbst sprechen können und keine Bischöfin als "Vermittlerin" brauchen, die gar nicht ihre Interessen vertritt . Und prompt ist es den meisten Lesern hier auch wieder nicht recht. Aber so sind die Hamburger: Afrikaner ja, aber nur als niedliche Kinder, die weit weg sind und für die man an Weihnachten was spendet, aber bitte nicht als Gruppe, die ein Bleiberecht fordert.

    • C
      Christin
      @Jan Schlösle:

      Wieso soll den Flüchtlingen das Statement der Bischöfin nicht Recht sein? Immerhin haben die Afrikaner über Monate hinweg die Gastfreundschaft der evangelischen Kirche in Anspruch genommen. da wird ja wohl eine Frau, nämlich die Bischöfin, ein Wort zu sagen haben.

      Diese Afrikaner sind keineswegs niedliche Kinder, sondern Menschen, die fordern, was ihnen nicht zusteht. Und: Über Weihnachten haben sie selbst in ihrem offenen Brief gesprochen, denn sie als Gäste in diesem Land waren so freundlich, uns eine schöne Vorweihnachtszeit zu wünschen.

      Arroganter gehts wohl kaum: Erst Gastfreundschaft ausnutzen, um nun eine stufe höher im Bleiberecht zu pokern! Das ist unverschämt!

      (Liebe taz, wenn Ihr meinen Kommentar nicht veröffentlichen möchtet, weiß ich gut, warum ...)

      • JS
        Jan Schlösle
        @Christin:

        Tja, das ist nun leider so, dass Menschen, denen ein Leben in Armut (in Afrika) oder Obdachlosigkeit (in Italien) droht, um ihr Bleiberecht pokern müssen, so traurig das für eine reiche Stadt wie Hamburg auch ist. Und gerade Ihnen als Christin möchte ich sagen:

        Zu der Zeit, als die Richter richteten, entstand eine Hungersnot im Lande. Und ein Mann von Bethlehem in Juda zog aus ins Land der Moabiter, um dort als Fremdling zu wohnen, mit seiner Frau und seinen beiden Söhnen. Der hieß Elimelech und seine Frau Noomi und seine beiden Söhne Machlon und Kiljon; die waren Efratiter aus Bethlehem in Juda. Und als sie ins Land der Moabiter gekommen waren, blieben sie dort. (Ruth 1,1-2)

        • C
          Christin
          @Jan Schlösle:

          Bitte stellen Sie doch einen direkten Bezug Ihres Zitates aus dem Alten Testament und der Situation in Hamburg unter Berücksichtigung der heutigen Staatsform her, damit ich verstehen kann, worauf Sie hinaus wollen. Einfach Bibelzitate als Begründung anführen, reichen auch einer Christin nicht aus.

          Ich muss nicht allem zustimmen, was auf den ersten Blick menschenfreundlich erscheint. Nachdenken ist das A und O bei einer solchen Sache.

  • BG
    Bodo Goldmann

    Wer steht denn hinter der Gruppe?

    Wer hat die Web-Seite erstellt,

    betreibt und bezahlt sie, hat die Stellungnahmen geschrieben,

    übersetzt? Plant und organisiert die Aktionen?

    Und bleibt unsichtbar. Dabei ahnt man doch schon beim Stil des Geschriebenen, aus welcher Richtung das kommt.

    Wolltet ihr die Flüchtlinge für euren Kampf gegen "das System"

    oder "den Kapitalismus" benutzen? Ich fürchte, ihr habt den Betroffenen einen Bärendienst erwiesen.

  • M
    Moni

    für mich stellen sich folgende Fragen: 1.Handelt es sich um eine Gruppe Schutz suchender und Schutz bedürftiger Flüchtlinge? Oder ist Lampedusa in Hamburg a)eine politische Bewegung, b)eine Gruppe von Kämpfern für Gerechtigkeit, c)eine Instanz, die die Haburger Zivilgeselschaft auf Trab bringen will?

    Ich bin während der vegangenen sechs Monate davon ausgegangen, dass die Flüchtlinge gern ausgiebig die Hilfe der Kirche angenommen haben. Verpflegung, Unterkunft, Kontaktanbahnung mit Behörden, Herstellung von Öffentlickeit usw. Das soll auch so ein und ist gut so. Aber Lampedusa in HH ist keine eigenständige gesellschaftliche Kraft. Alles lebt von einheimischen Unterstützern und Fürsprechern,von den Medien und den Leuten, die die Sache GUT in der Öffentlichkeit vertreten können. Wenn jetzt irgenwelche schlecten Ratgeber meinen, sie können gönnerhaft für die Hilfsleistungen Dank sagen und jegliche weitere "Einmischung" ablehnen, ist das borniert und frech. Die Afrikaner selbst werden sich kaum so mit unserem pol System und der Gesellschaft auskennen, als dass sie die Situation richtig einschätzen können.

  • 1G
    1326 (Profil gelöscht)

    Es wird fuer sie immer deutlicher, dass sie mit dieser Methode keinen Erfolg haben - und sich auf die falschen Leute verlassen haben. Und benutzt wurden.

     

    Jetzt kommt der Frust und Enttäuschung halt raus.

  • Wieso werden diese Menschen pauschal als "Flüchtlinge" tituliert? Sogar in den wohlwollend eingestellten Berichten wird zugegeben, dass sie teils aus Ländern wie Ghana kommen, wo ganz sicher keine Gefahr für Leib und Leben für sie besteht. Das hat doch mit Asyl im engeren Sinne nichts zu tun.

  • K
    Kompromiss?

    Was in diesem Beitrag mal wieder übersehen wird (wie auch in anderen Medienberichten):

    Die Gruppe erneuert ja in diesem Offenen Brief ihr Angebot, bei Aufenthaltsrecht nach §23 dann auch auf Sozialleistungen zu verzichten. Rechtlich wäre das wohl möglich, es müssten dafür aber Bürgen benannt werden.

    In einem früheren Offenen Brief an den Senat wurden hierfür von den Flüchtlingen ihre Unterstützer vorgeschlagen, auch im aktuellen OB wird diese Möglichkeit erwähnt (2. Absatz).

    Warum hört man dazu nichts von den Unterstützern, wenn dies doch die Position der Flüchtlinge ist? Viele Gegenstimmen, auch hier in den Leserkommentaren, sollten doch damit zu negieren sein. Und vielleicht reicht dies ja sogar dem Bundesinnenministerium als Anlass zum Umdenken - ohne welches eine Anerkennung nach §23 politisch nicht durchsetzbar ist.

    Ein Kompromissvorschlag der Gruppe liegt also bereits zum zweiten Mal vor, braucht aber noch die rechtsverbindliche Zusage der Unterstützer.

    Also, liebe potentielle Bürgen: IHR seid am Zug! Macht was draus.

    • U
      Ursula
      @Kompromiss?:

      Die Sache dreht sich doch im Kreise: Die Menchen haben kein Recht auf Asyl, weil sie nicht politisch verfolgt sind und über Italien eingereist sind. Warum soll für diese Gruppe unser RECHT gebrochen werden?

  • G
    Gast

    Ein menschenwürdiges Asylsystem wird garantiert nicht dadurch erreicht, dass alle Gruppen alle Rechte bekommen ohne ihre Personalien und ihre Fluchtgeschichte offenzulegen. Kein europäisches Land würde einer solchen Regelung zustimmen. Die Flüchtlinge werden hier benutzt.

  • G
    Gast

    Liebe Lena Kaiser. Die Überschrift "Lampedusa-Gruppe greift Kirche an" ist wirklich gelinde gesagt, unsensibel gewählt. Das ruft bei mir Assoziationen von Kämpfen, Brandschatzung und Gewalt wach. Wie können Sie das verantworten?

    Zusammen mit den meisten Kommentaren hat man den Eindruck, sich auf der Interenetpräsenz des "Stürmers" zu befinden. Da titelt ja selbst die Konkurrenz vom Abendblatt sensiler "Flüchtlinge fühlen sich von Kirche im Stich gelassen".

    Aber wenn Sie es schon so wollen, dann hat zuerst die Führung der Nordkirche die Solidarität der Gruppe angegriffen. Die Aussage des Sprechers der Nordkirche, Herrn Benckert "Entscheiden muss jeder für sich" bestätigt, dass es auch um Vereinzelung geht.

  • T
    Till

    Diesen Brief,haben nie und nimmer die Flüchtlinge geschrieben.Das wär ja auch was!Wie im Märchen:ich bin so satt,ich mag kein Blatt.Alles annehmen und dann beschweren,sowas ist unter aller Kannone.Meine Hochachtung allen Helfern der Flüchtlinge in der St.Pauli-Kirche.

  • M
    Mona

    Nun ist die Kirche also an allem schuld.Undank ist der welten lohn.

    Nachdem die St.Pauli-Kirche den Flüchtlingen monatelang geholfen hat,gibt es den tritt in den Arsch.Zur nachahmung dringend emppfolen.

  • BG
    Bodo Goldmann

    Sie werden benutzt - von Linksradikalen.

    Und deshalb werden sie keinen Erfolg haben.

    Um Asyl kann man bitten, aber sie bitten nicht.

    Sie lassen sich von Linksradikalen Forderungen

    In den Mund legen.

  • Irgendwie n bisschen billig, die Spaltprozesse in der Gruppe jetzt auf die Kirche zu schieben. Dieser offene Brief sagt doch vor allem eins: dass die "Sprecher" längst nicht mehr für die ganze Gruppe sprechen. Denn wie andere Medien berichten (warum eigentlich die taz nicht?), haben sich schon mehr als 50 Flüchtlinge bei den Behörden gemeldet. Das kann man ja blöd finden oder naiv, aber man darf doch den Leuten nicht das recht absprechen eine eigene Entscheidung zu treffen.Die Kirche hat doch da gar nix entschieden: Wer das Senatsangebot nicht annehmen will, tut's halt nicht, und wer's ok findet, lässt sich drauf ein. Soll sogar nicht wenige Refugees geben, die schon wieder Richtung Italien gefahren sind. Ist halt normal, dass irgendwann jeder seinen Weg geht.

    • S
      Stefan
      @Hänschen:

      Da sind Sie wohl einer Falschinfo aufgesessen:

      Knapp 30 der Hamburger Lampedusa-Flüchtlinge haben sich inzwischen bei der Ausländerbehörde gemeldet - 35 weitere waren von der Polizei gemeldet worden.

      • @Stefan:

        SpOn meldet heute 54, aber geschenkt, auch wenns 30 wären, ändert das an meiner Argumentation nichts: Da gibt's nicht wenige Flüchtlinge die sich anders entscheiden, als die lampedusa-Gruppenleitung das vorgibt. Und ich find's einfach unangemessen, diesen Leuten einen eigenen politischen Willen abzusprechen.

        • S
          Stefan
          @Hänschen:

          Und ich finde es unangemessen, in so einer Situation auch noch Gerüchte zu streuen:

           

          -"Da gibt's nicht wenige Flüchtlinge die sich anders entscheiden, als die lampedusa-Gruppenleitung das vorgibt."

           

          -"Soll sogar nicht wenige Refugees geben, die schon wieder Richtung Italien gefahren sind."

           

          Es ist doch völlig klar, in welche Richtung die Strategie des Senates geht, seit es den Widerstand von 10000den gegen die Flüchtlingspolitik des Senats gibt:

          Man will die Gruppe spalten.

          Erst mit Druck (rassistische Kontrollen, Ultimaten), dann mit zweifelhaften "Angeboten" wie einer rechtstaatlichen Prüfung der Einzelfälle (eigentlich eine Selbstverständlichkeit!) und einer Duldung, solange man prüft.

          Und genau da wird die Kirchenführung zu recht kritisiert. Sie hat ganz klar die "Angebote" des Senates aufgegriffen und sich damit auch bewusst auf dessen Seite gestellt- und fällt damit auch den Kirchengemeinden in den Rücken, die den Flüchtlinegn von Anfang an geholfen haben.

          • @Stefan:

            Hallo, da verstehe ich einiges in ihrer Argumentation nicht. Warum ist eine rechtstaatlichen Prüfung der Einzelfälle ein zweifelhaftes Angebot, sie schreiben doch selbst, dass dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist.Und warum wird dafür die Kirchenleitung zu recht kritisiert? Und auch der Begriff rassistische Kontrollen erschliesst sich mir in diesem Zusammenhang nicht. Oder halten sie es schon für rassistisch, wenn die Flüchtlinge auf ihre Identität überprüft werden? Auch ihre Identität wird doch überprüft, wenn sie Anträge stellen, ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

            • 2I
              §23 ist möglich!
              @hans hansen:

              "Warum ist eine rechtstaatlichen Prüfung der Einzelfälle ein zweifelhaftes Angebot, sie schreiben doch selbst, dass dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist."

               

              Es ist kein wirkliches Angebot, WEIL es eben bei allen anderen Flüchtlingen selbstverständlich ist.

              Es ist kein Angebot, weil Bürgermeister und Innensenator schon im Sommer gesagt haben, dass diese Flüchtlinge hier in HH keine Zukunft haben (also Abschiebung). Das ist auch einer der Gründe, warum die meisten Flüchtline sich nicht zur Ausländerbehörde trauen. Wozu also eine rechtstaatliche Prüfung, wenn das Ergebnis für die Verantwortlichen schon im Sommer (ohne Prüfung!) feststand?

              Eine Prüfung ist im Übrigen hinfällig, weil sie schon Italien (EU-Land) geprüft wurden und dort den Flüchtlingsstatus erhalten haben!

               

              "Und warum wird dafür die Kirchenleitung zu recht kritisiert?"

               

              Weil sie damit ihre neutrale Linie verlässt und nur das "Angebot" des Senates wiederholt.

               

              "Und auch der Begriff rassistische Kontrollen erschliesst sich mir in diesem Zusammenhang nicht."

               

              Weil seit Ende Oktober Menschen nur aufgrund ihrer Hautfarbe u.a. auf St. Pauli kontrolliert wurden.

              es gibt sogar Gerichtsurteile zum Thema: http://www.anwaltskanzlei-adam.de

              Im Übrigen: Sie will ich mal sehen, wenn Sie im Urlaub aufgrund Ihrer Hautfarbe ständig kontrolliert werden, nur weil irgendwelche anderen Touris Mist gebaut haben...

  • C
    Christin

    Na das ist ja ein Ding!

    Aber eigentlich habe ich ähnliches schon geahnt, denn die Afrikaner haben immer höher gepokert.

    Ich bin allerdings echt entsetzt, dass nun die Unterstützer, die den Menschen Obdach und Brot gegeben haben, auf die "Gegenseite" schieben möchten. Ich denke, dass die Unterzeichner des offenen Briefes (wobei noch unklar ist, wer diesen verfasst hat) Wissenslücken haben über die Rechtssperechung, die Asylverfahren und die Bedingungen für ein Bleiberecht. Oder - andere Möglichkeit - sie wollen sich einfach darüber hinwegsetzen.

    Ich bin der Meinung, dass Asyl für Kriegsflüchtlinge eine klare Berechtigung hat, aber was nun in diesem Brief offenbart wird, macht mich mehr als nachdenklich, und das kann ich nicht unterstützen.

    Die Afrikaner haben nun Wohnung in Containern bezogen, und dennoch sind sie nicht zufrieden? Sie meinen, dass sie längst hätten arbeiten können, wenn sich die Bischöfin nicht für ein Offenlegen der Personalien ausgesprochen hätte? Ich frage mich: Wo sind wir denn hier?

    Humanitäre Hilfe wird nicht anerkannt, sondern gefordert, was noch in den Sternen steht nach einer Prüfung auf Asyl.

    - Liebe Lampedusa- Afrikaner: Wenn Ihr bleiben wollt und weder Gesetz noch Gesellschaft anerkennt, bevor Ihr ein Bleiberecht habt: Denkt noch einaml scharf nach, was viele Menschen Euch bislang Gutes getan haben ...