Luftangriff in Afghanistan: Klage von Kundus-Opfern abgewiesen
Die Angehörigen der Opfer, die bei einem Angriff in Kundus 2009 getötet wurden, erhalten keine Entschädigung. Eine Verletzung der Amtspflicht sei nicht nachzuweisen.
BONN dpa/taz | Das Bonner Landgericht hat Schadenersatz-Klagen von Hinterbliebenen der Opfer des Kundus-Bombardements in Afghanistan abgewiesen. Der Luftangriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte Tankwagen war vor mehr als vier Jahren von einem Bundeswehr-Kommandanten angeordnet worden. Dabei kamen etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten.
Das Gericht urteilte am Mittwoch, dass dem damaligen Bundeswehr-Kommandeur Oberst Georg Klein kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen nachzuweisen sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der Bundesrepublik ergeben können.
In dem Zivilprozess ging es erstmals um Schadenersatzklagen von Angehörigen afghanischer Zivilopfer gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Der Angriff in Kunds war der blutigste deutsche Militäreinsatz seit 1945. Seine Bewertung ist bis heute umstritten. Im April 2010 stellte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen Oberst Klein ein. Im Dezember 2011 endete ein Untersuchungsausschuss des Bundestags ohne eindeutige Ergebnisse.
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