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Konsequenzen für NSU-ProzessPflichtverteidiger-Wechsel ist schwer

Beate Zschäpe wirft im NSU-Verfahren ihre Pflichtverteidiger raus. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Krise in München.

Nun ohne Zschäpe-Mandat: Heer, Sturm, Stahl. Bild: reuters

Braucht Beate Zschäpe überhaupt Verteidiger?

Ja. Da ihr ein Verbrechen vorgeworfen wird (Mittäterschaft an den Morden der Terrorzelle NSU), liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Das heißt: Wenn Zschäpe keinen Wahlverteidiger engagiert hat oder bezahlen kann, muss ihr der Staat einen Pflichtverteidiger zuordnen und notfalls auch bezahlen. Wegen der Komplexität des Prozesses sind es im Fall von Zschäpe sogar drei Pflichtverteidiger. Sie hat diese auch selbst ausgewählt.

Kann Zschäpe die Pflichtverteidiger wechseln?

Ein Anspruch auf Ablösung der Pflichtverteidiger besteht nur, wenn das Vertrauensverhältnis „aus der Sicht eines vernünftigen und verständigen Angeklagten endgültig und nachhaltig erschüttert ist“, entschied der Bundesgerichtshof 2004. Dass Zschäpe mit der bisherigen Verteidigungsstrategie – Schweigen und In-Frage-Stellen – nicht mehr zufrieden ist, dürfte aber kaum genügen. Zschäpe kann ihre Anwälte schließlich beauftragen, mit ihr nun eine Aussage vorzubereiten.

Würde der Prozess bei einem Verteidigerwechsel platzen?

Nein. Ein Verteidiger muss – anders als ein Richter – nicht während des gesamten Prozesses anwesend sein. Deshalb gibt es im NSU-Prozess Ersatzrichter und Ersatzschöffen, aber keinen Ersatzverteidiger. Bei einem Verteidigerwechsel müsste den neuen Anwälten allerdings Zeit gegeben werden, sich in das komplexe Verfahren und den bisherigen Verfahrensablauf einzuarbeiten.

Wie lange kann ein Strafprozess unterbrochen werden?

Grundsätzlich ist eine Unterbrechung von drei Wochen möglich. Wenn der Prozess länger als zehn Verhandlungstage läuft, wie beim NSU-Verfahren, darf die Pause einen Monat dauern. Längere Pausen können durch „Überbrückungstermine“ kaschiert werden. Dann wird einfach irgendetwas vorgelesen.

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3 Kommentare

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  • " Zschäpe kann ihre Anwälte schließlich beauftragen, mit ihr nun eine Aussage vorzubereiten."

     

    Das bedeutet doch Frau Zschäpe könnte auch gegen den Willen ihrer Verteidiger aussagen oder??

     

    Was mich noch interessieren würde kann sie Aussagen ohne dass vorher anzukündigen?? Es gibt in der Justizgeschichte einige Fälle da wurde eine Aussage angekündigt und den nächsten Tag wurden die Beschuldigten Tod in ihrer Zelle gefunden...

    • @Tobias Müller:

      Ihre Fragen sind etwas seltsam...oder Sie wissen kaum wie ein Prozess abläuft.

      Ein Angeklagter ist nicht dem Willen seines Anwaltes unterworfen.Ein Verteidiger ist ein Rechtsbeistand, aber nicht mehr.Er ist dazu da, daß der Angeklagte (im Normalfall juristischer Laie) sowohl im Prozess eines Verdahrens, als auch durch Beratung/Erklärung von Rechten und Gesetzen keinen Nachteil gegenüber der Anklage (Staatsanwaltschaft) hat, welchr ja naturgemäß proffessionelle Juristen sind.Der Verteidiger entiwckelt (in Kooperation mit dem Angeklagten) eine Strategie, um einen möglichst positiven Ausgang des Verfahrens (für den Angeklagten) zu erreichen. Wenn der Angeklagte sich anders entscheidet, liegt die Strategie in trümmern, mehr aber nicht.Der Angeklagte kann jederzeit entscheiden, ob er sich äußert oder nicht, gegen den "Willen" des Verteidigers und auch spontan "ohne Ankündigung". Das kann allerdings zum Nachteil gereichen, da dann die geplante Verteidigungsstrategie unterlaufen wird und der Anwalt ein Problem hat auf die neue Situation zu reagieren und sich der Angeklagte auf diese Weise durchaus "um Kopf und Kragen" bringen kann.

  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    "Einfach irgendwas vorgelesen" - Ja, genauso verlaufen deutsche Strafprozesse. Das Urteil steht sowieso schon vorher fest.