piwik no script img

Steuersplitting für LebenspartnerAnspruch nur für Eingetragene

Partner einer Homo-Ehe können sich nur rückwirkend bis August 2001 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Das entschied der Bundesfinanzhof.

Lebenspartner und Verheiratete: Steuerlich gleich - aber erst seit 2001 Bild: dpa

MÜNCHEN afp | Partner einer Homo-Ehe haben allenfalls einen Anspruch auf rückwirkendes Steuersplitting bis zum 1. August 2001, dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes. In den Jahren davor seinen schwule Lebenspartner einander nicht zu Unterhalt und Beistand verpflichtet gewesen und hätten deshalb auch keinen Anspruch auf Steuersplitting wie Ehegatten, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. (Az. III R 14/05)

Im Ausgangsfall lebt der Kläger seit 1997 mit seinem Partner zusammen und forderte für das Jahr 2000 eine gemeinsame Veranlagung bei der Einkommensteuer.

Vergeblich: Laut BFH regelt das Einkommensteuergesetz zwar rückwirkend die Gleichstellung von Ehegatten und Lebenspartnern. Allerdings beziehe sich dieser Begriff rechtlich auf das das Lebenspartnerschaftsgesetz.

Der BFH verwies zu weiteren Begründung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach sich erst mit dem Gesetz eingetragene Lebenspartnerschaften und herkömmlichen Ehen rechtlich so sehr angenähert hätten, dass eine steuerliche Ungleichbehandlung nicht mehr zu rechtfertigen sei. Laut BFH können für die Zeit davor deshalb nur Ehegatten den Splittingtarif beanspruchen.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!