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Urteil gegen Schanzenviertel-AktivistinHarte Strafe

Claudia Falke ist wegen der „Billigung einer Straftat“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Richterin bezeichnete sie als „Gesinnungstäterin“.

Sinnbild für die Gentrifizierung des Viertels und immer wieder Anstoß zu Protesten: das Mövenpick-Hotel im Schanzenpark Bild: Mövenpick

HAMBURG taz | Die Schanzenviertel-Aktivistin Claudia Falke (50) ist am Montag vom Hamburger Landgericht wegen „Billigung einer Straftat“ zu 120 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt worden. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – „Aufruf zu einer Straftat“ – konnte in dem Berufungsverfahren nicht nachgewiesen werden. Für Falkes Anwalt Andreas Beuth bleibt auf den ersten Blick dennoch nicht nachvollziehbar, warum das Urteil über dem Schuldspruch des Amtsgericht von 70 Tagessätzen liegt.

Doch seine Frage sollte nicht unbeantwortet bleiben: Nach dem fünf Monate andauernden Prozess führte Richterin Ulrike Schönfelder in ihrer Urteilsbegründung aus, dass es sich bei Falke um eine „Gesinnungstäterin“ handeln würde. Die Kammer hätte lange erwogen, gegen Falke eine Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung zu verhängen, das sei aber wäre im liberalen Hamburg wohl auf wenig Verständnis gestoßen.

In ihrem Exkurs führte Schönfelder nach Angaben von Falkes Verteidiger Beuth aus, dass sie früher auch „links gedacht“ hätte. Aber Falke sei trotz zahlreicher Anzeigen und Verfahren in ihrer Auffassung konstant geblieben, so dass sie irgendwann im Gefängnis landen werde.

Falke gehört zum Netzwerk gegen das Mövenpick-Hotel im Wasserturm und für den Erhalt des Schanzenparks. Sie war in mehreren Verfahren mit dem Vorwurfs des Hausfriedensbruch konfrontiert, weil sie das Gelände betreten hatte. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte alle Verfahren verworfen, weil das Mövenpick-Gelände allgemein zugänglich sei.

Falke war in diesem Prozess angeklagt, an der Verbreitung eines Plakates „Schanze entwerten“ gegen die Gentrifizierung des Schanzenviertels beteiligt gewesen zu sein. Es zeigt die Besetzung eines leerstehenden Hauses, kaputte Gläser bei Edelboutiquen und Attacken auf Polizeireviere.

Als das Plakat im Rahmen der laufenden Polizeiaktionen im Gefahrengebiet Schanzenviertel im Januar angebracht wurde, wurde Falke bei einer Razzia in der Taverna Plaka in der Schanzenstraße angetroffen. Sie hatte zwar einen Pinsel in der Jackentasche, jedoch wurde bei ihr kein Klebstoff gefunden.

Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil Prozessbesucher teilweise T-Shirts mit dem inkriminierten Plakat trugen. Daraufhin ordnete Richterin Schönefelder umfangreiche Personalienfeststellungen an.

Falke kündigte an, zukünftig bei keinem Prozessen gegen sie mehr anwesend zu sein. „Solange meine Supporter kontrolliert und registriert werden gehe ich da nicht hin.“

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7 Kommentare

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  • Tja - wenn man so einen schönen

    justizförmigen Namen hat -

     

    (für nicht gerichtsnotorische Bürger -

    "Schönfelder" heißt die

    schön-verhasste Loseblattsammlung

    Deutsche Gesetze -

    die immer auf der Back rumliegt-)

     

    also bei so einem Namen -

    sollte frau aber

    Kurt Tucholsky kennen -

     

    vor allem aber beherzigen -

     

    HÖRT AUF RUMZUPSYCHOLGISIEREN

     

    Strafrecht dient dem Schutz der Gesellschaft -

    und Ende im Gelände!

     

    (by the way -

    Schande auch auf mein Haupt -

    als ich als Jungdackel-Refi mal für einen auf Wochenmärkten DauerohneFührerscheinFahrer;-)

    auch - völlig abwegig -

    als SitzungsSTA eine Freiheitsstrafe

    forderte -

    bürstete mich die Vorsitzende - mit -

    "VÖLLIG ÜBERZOGEN" ab - zu recht!)

     

    so liegt der Fall auch hier -

    sine ira et studio - Frau U.S.!

  • Das ist vielleicht ein Gericht! Die Frau wird wohl aus Gesinnungsgründen hart angefasst. Und was hat sie getan? Ein paar Plakate angebracht? Noch nicht mal erwiesen. Also ich würde versuchen nochmals in die Revision zu gehen. Das Ganze klingt, hier nach der Berichterstattung, reichlich sonderbar.

  • Mir scheint, hier ist die taz - wieder einmal und natürlich völlig unvoreingenommen und neutral - lediglich den Interpretationen von Herrn Beuth gefolgt ohne das Gericht zu fragen oder selbst die Urteilsbegründung zu lesen. Das macht den Artikel so schlecht und tendenziös.

  • Hier ist noch ein Fehler:

    "...das sei aber wäre im liberalen Hamburg wohl auf wenig Verständnis gestoßen."

    Ich finde, es wird nicht klar, ob die Richerin die Angeklagte tatsächlich deswegen zu so einer hohen Strafe verurteilt hat, weil sie sie für eine Gesinnungstäterin hält (Ist das ein Straftatbestand??). Außerdem: Hatte sie Plakate dabei? Sie schreiben nur, dass sie einen Pinsel und keinen Klebstoff dabeihatte.

    Insgesamt: Der Inhalt Ihres Artikel wäre interessant, ist aber kaum nachvollziehbar. Sorry.

  • Oskar , Autor Moderator ,

    Danke für den Hinweis, haben wir geändert.

    Der Fehler lautete allerdings nicht "Aufruf zu einer Strafantrag", sondern "Aufruf zu einer Stratat".

    Lies doch deinen Kommentar noch mal Korrektur bevor du ihn abschickst ;-)

    • @ Oskar:

      "Aufruf zu einer Stratat"

      Eine Stratat also. Das nenn ich ungeheuerlich!

      Es heißt Strfatatat, äh Straphtat, äh

      STRAFTAT.

      Lies doch deinen Kommentar noch mal Korrektur bevor du ihn abschickst ;-)

  • „Aufruf zu einer Strafantrag“ - ihr seid so schlecht. Bitte lest eure Artikel doch noch mal Korrektur. Ein Klopper ist doch immer dabei.