Verdacht auf Mitgliedschaft bei der ETA: Bundesgerichtshof sucht Spanier
Der BGH hat Haftbefehl gegen einen 51-jährigen Spanier erlassen. Der Mann soll seit 18 Jahren für die baskische Untergrundorganisation ETA aktiv gewesen sein.
KARLSRUHE afp | Der Bundesgerichtshof hat gegen einen 51-jährigen Spanier Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der baskischen Untergrundorganisation ETA erlassen.
Wie die Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe mitteilte, wird dem Mann Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.
Laut Haftbefehl soll der Beschuldigte seit 1996 für die ETA aktiv gewesen sein und Ausweispapiere für ETA-Mitglieder gefälscht haben. Seit 2001 soll er diese Aufgabe auch von seinem Wohnort Freiburg aus wahrgenommen haben.
Die ETA will einen von Spanien unabhängigen baskischen Staat errichten. Hierzu hat sie der Bundesanwaltschaft zufolge in Vergangenheit zahlreiche Mord- und Sprengstoffanschläge verübt, bei denen über 800 Menschen ums Leben gekommen sind.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!