: Körting bleibt für ein Drittel ein Härtefall
500 Flüchtlinge als Härtefall anerkannt. Innensenator folgt aber nur bei zwei Dritteln dem Votum der Experten
In Berlin haben nach Angaben von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) im zu Ende gehenden Jahr 2005 weit über 500 ausreisepflichtige Flüchtlinge ein humanitäres Bleiberecht nach der neuen Härtefallregelung erhalten. In knapp zwei Dritteln aller Fälle sei er den Empfehlungen der Härtefallkommission gefolgt, mehr als ein Drittel habe er abgelehnt, sagte er am Dienstag.
Die Tätigkeit der Anfang 2005 neu geschaffenen Kommission beurteilte der Innensenator positiv. Er habe hohen Respekt besonders vor der Quantität ihrer Arbeit, sagte er weiter. Wie bei jeder neuen Einrichtung „knirsche“ die Zusammenarbeit noch an einigen Stellen, aber er „halte es für sehr sinnvoll, darüber miteinander zu reden“, so Körting.
Kommissionsmitglied Traudl Vorbrodt vom Jesuitenflüchtlingsdienst sprach hingegen von einer „durchwachsenen Bilanz, allerdings mit Tendenz zum Positiven“. In Fällen von Flüchtlingsfamilien, die mehr als sieben Jahre in Deutschland leben, habe sich Körting „sehr offen“ gezeigt. Dagegen fehle es an Verständnis gegenüber alleinstehenden jungen Männern, behinderten Menschen oder Familien mit einer nur rund fünfjährigen Aufenthaltsdauer in Deutschland.
Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes, das erstmals die rechtlichen Rahmenbedingungen für Härtefallregelungen schuf, hätten sich die Anträge an die Kommission vervierfacht, fügte Vorbrodt hinzu. Diese hohe Zahl belege, wie notwendig die zuletzt von der Innenministerkonferenz erneut abgelehnte Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge sei. epd
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