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„Inquisitorische“ Gewissensfragen

Bremen epd ■ Der Bremer Rechtsanwalt Rolf Gössner hält den „Gesprächsleitfaden“, den das Land Baden-Württemberg gegenüber einbürgerungswilligen Muslimen verwendet, für grundgesetzwidrig. In einer rechtspolitischen Stellungnahme, die er am Mittwoch in Bremen veröffentlichte, wirft er dem Land vor, Muslime auszugrenzen, indem sie als einzige Ausländergruppe einen besonderen Fragenkatalog beantworten müssten. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) plant eine ähnliche Regelung in seinem Bundesland. Auftraggeber des Gutachtens waren der Zentralrat der Muslime in Deutschland, der Islamrat sowie die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg. Gössner ist Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Der Gutachter sieht in dem Leitfaden „inquisitorische“ Gewissensfragen. Viele seien unpräzise, unverständlich und hätten zudem keine verfassungsrechtliche Bedeutung.

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