piwik no script img

Presserat rügt medialen Pranger

BONN dpa ■ Die Presse darf selbst keine Menschen an den Pranger stellen oder selbst als Ankläger auftreten. Das machte der Presserat in Entscheidungen über mehrere Beschwerden gestern klar. Die Beschwerdekammer des Presserats sprach wegen Verstößen gegen den Pressekodex mehrere Rügen und Missbilligungen aus. Die B.Z. (Berlin) wurde gerügt, da sie unter der Überschrift „Du Drecks-Vater!“ über einen Mann berichtet hatte, der seine zwei Söhne verwahrlosen ließ. Die ehrverletzende und menschenverachtende Äußerung „Drecks-Vater“ sei eine Formulierung, mit der die Zeitung die Grenze der zulässigen Berichterstattung verlassen habe. Die umstrittene Bild-Titelzeile „Wird sie geköpft?“ zu der im Irak entführten Deutschen Susanne Osthoff fand die Kammer aber zulässig, da Osthoff eindeutig in Lebensgefahr geschwebt habe.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen