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Ländersolidarität mit Grenzen

Weder der Bund noch die anderen Länder wollen für die Notlage von Berlin, Bremen und dem Saarland aufkommen. Hamburg warnt davor, Verschuldung zu „prämieren“

„Ich sage: Nein“. Mit dieser Klarheit hat gestern vor dem Bundesverfassungsgericht die Finanzstaatsrätin Barbara Hendricks (SPD) für den Bund den Anspruch der Länder Berlin, Bremen und Saarland auf weitere Sanierungshilfen zurückgewiesen. Die Vertreter des Landes Berlin hätten selbst erklärt, dass eine verfehlte Politik zu dem Schuldenberg von bald 60 Milliarden Euro geführt habe. Wenn Berlin seine Ausgaben auf 90 Prozent des Hamburger Niveaus senken würde, und das sei durchaus zumutbar, dann würden die Schulden nicht mehr wachsen. Eine Notlage, aus der sich das Land nicht mehr selbst befreien könne, liege nicht vor. Im Falle Bremens und des Saarlandes komme hinzu, dass zehn Jahre lang gezahlt worden sei, ohne dass die Schulden der beiden Länder deutlich gesenkt worden wären. Die Hilfen seien „verpufft“.

Auch der Hamburger Prozessvertreter Stefan Korioth warnte immer wieder vor „Fehlanreizen“, wenn ein Land nicht für Fehlentwicklungen haften müsse. Korioth, der auch Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und andere ostdeutsche Bundesländer vertritt, bezweifelte, dass Berlin alle Möglichkeiten eigener Sparanstrengungen ausgeschöpft hat. Wenn zum jetzigen Zeitpunkt Sanierungshilfen geleistet würden, bestünde die Gefahr, dass Berlin in seinen Eigenanstrengungen nachlässt. Es dürfe nicht sein, „dass die höchste Verschuldung prämiert wird“.

In diesem Zusammenhang wurde auch der Dresdener Finanzwissenschaftler Helmut Seitz, den auch Bremen als Gutachter engagiert hat, zitiert: Offensichtlich habe eine solide Finanzpolitik bis Mitte der 90er Jahre nicht stattgefunden. „Dafür sollen nun der Bund und die Länder zahlen?“

Ganz einsam versuchte Bremens Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos), den Blick auch auf das Problem der wirtschaftlichen Strukturschwäche zu lenken. Allein Entschuldung löse das nicht, man müsse, wie Bremen es gemacht hat, auch erheblich und überdurchschnittlich investieren. Das interessierte in dem Karlsruher Gerichtssaal aber niemanden: Bremen und Saarland galten als unbestreitbare Beispiele dafür, wie es nicht geht. Falls es noch einmal Sonderhilfen geben sollte, dann nur mit so etwas wie einem Staatskommissar, meinte die Vertreterin des Bundes, Hendricks, um Bremer Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Die Prozessbeteiligten versuchten vergeblich, aus den Fragen des Gerichts eine Tendenz der Verfassungshüter herauszulesen – offensichtlich war auch für die Richter die Rechtslage nach allen Seiten höchst undeutlich. Prozessbeobachter erwarten von dem Urteil vor allem die Aufforderung an die Politik, die Kriterien für bundesstaatliche Hilfeansprüche endlich deutlicher zu formulieren. Das hatte das Gericht schon 1992 getan. Klaus Wolschner, Karlsruhe

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