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Zeugen haben Angst

Opfer von Menschenhändler wollen aussagen – unter Abschiebeschutz. Das Innenministerium winkt ab

DORTMUND taz ■ Zwei der guineischen Flüchtlinge, die den Leiter einer Delegation in der Dortmunder Zentralen Ausländerbehörde als ihren eigenen Schleuser erkannt haben (taz berichtete), wollen nur unter einer Bedingung aussagen: Sie fordern Abschiebeschutz. „Sie haben Angst, nach ihrer Abschiebung dem Schleuser N‘Faly Keita in die Hände zu fallen“, so ihr Rechtsanwalt Reinhard Zimmermann.

Zimmermanns Mandanten waren Anfang März mit etwa 320 anderen vermeintlichen Guineern aus NRW und Rheinland-Pfalz in Dortmund zwei Wochen lang von einer offiziellen Gesandschaft aus Guinea inspiziert worden. Diese sollte die Identität der Papierlosen feststellen und ihnen Passersatzpapiere ausstellen – denn nur mit diesen können Flüchtlinge abgeschoben werden.

Mit der Bitte um eine Duldung für seine beiden Mandanten will Zimmermann heute einen Brief ans Innenministerium richten. Denn diese ist als oberste Aufsichtsbehörde für Abschiebungen zuständig.

Eine Duldung kann oder will das Innenministerium den mutmaßlichen Opfern von Keita aber nicht bieten. „Es gibt ein Zeugenschutzprogramm der Staatsanwaltschaft für den Zeitraum des Prozesses“, sagt Sprecherin Dagmar Pelzer. Einen weitergehenden Schutz könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Aussicht stellen.

Auch den Zeugenschutz gibt es nur, wenn die Staatsanwaltschaft die Aussagen der Opfer als ermittlungsrelevant einstuft. Unter diesen Voraussetzungen wird es also keine Zeugenaussagen geben. Ursula Reimer von der internationalen Gesellschaft für Menschenrechte versteht die Angst der beiden Flüchtlinge: „Guinea ist bekanntlich ein Folterstaat“, sagt die Kennerin des westafrikanischen Landes.

NATALIE WIESMANN

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