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Brandenburger Neonazi-Netzwerk bleibt verboten

JUSTIZ Richter haben das Verbot bestätigt – Innen- minister spricht von „Signalwirkung“ des Urteils

Das Neonazi-Netzwerk „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ bleibt verboten. Das hat am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Aktivitäten des Vereins, der auch wegen seiner gespenstischen Fackelzüge berüchtigt war, richteten sich laut Urteil gegen die verfassungsgemäße Ordnung.

Damit wurde die Klage der auch als „Spreelichter“ bekannten Gruppierung in zweiter Instanz abgewiesen. Eine Revision ließ das OVG nicht zu. Das Potsdamer Innenministerium hatte das rechte Netzwerk im Juni 2012 wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten verboten. Der Anwalt der Gruppierung kündigte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision an.

Brandenburgs Innenminister Ralf Holzschuher (SPD) sagte zu der Entscheidung: „Sie bestärkt uns in unserem Kurs, im Kampf gegen den Rechtsextremismus alle zu Gebote stehenden rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen.“ Holzschuher sprach von einer bundesweiten Signalwirkung des Urteils.

Laut Urteil war bei dem Verein eine Wesensverwandtschaft mit der Ideologie des Nationalsozialismus erkennbar. Demokratie habe die Gruppierung aggressiv bekämpft. Laut Ministerium gehörten zum Kern knapp 30 Mitglieder, die vor allem in Lübben, Lübbenau, Cottbus und Senftenberg, aber auch im Nachbarland Sachsen agierten. Bei Fackelmärschen seien Mitglieder als maskierte Sensenmänner aufgetreten, sagte Richter Boris Wolnicki. „Das wirkte einschüchternd und in hohem Maße beängstigend. (dpa)

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