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Schwachhausen klagt in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht ist über „verschwenderischen“ Straßenausbau informiert

Ein „Mosaiksteinchen“ nur dürfte es wohl sein, in Anbetracht der Milliardensummen, die Bremen jedes Jahr ausgibt und die es sich in Karlsruhe zum Teil ersetzen lassen will. Und als „Nestbeschmutzer“ will die Bürgerinitiative (BI) „Keine Stadtautobahn durch Bremen“ nicht dastehen. Dennoch konnte sie es sich nicht verkneifen, die RichterInnen in den roten Roben auch über die geplante Ausweitung der Schwachhauser Heerstraße und des Concordia-Tunnels in Kenntnis zu setzten, „die nach überfraktioneller Auffassung aller kommunalpolitisch zuständigen Gremien (Ortsbeiräte) unnötig und zudem überdimensioniert ist“. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, den Fingerzeig an das zuständige Dezernat weitergereicht zu haben. „Das ist auf jeden Fall bei dem Verfahren dabei“, versicherte der Büromitarbeiter auf Nachfrage.

Das Amt für Straßen und Verkehr rechtfertigte die vier Spuren durch Schwachhausen einst mit der Äußerung: „Man kann sich ja auch einen Neunsitzer anschaffen, auch wenn man nur mit vier Personen fährt.“ Bremen stellt dafür allein im aktuellen Doppelhaushalt mehr als 2 Millionen Euro bereit.

„Wir wollen, dass man hier in Bremen auch wahrnimmt, dass Bürger sich Gedanken machen über die Ausgabenpolitik“, begründet BI-Sprecher Günter Knebel die Eingabe. Die „grundsätzliche Berechtigung“ der Bremer Verfassungsklage auf Teilentschuldung wolle man damit „durchaus nicht in Frage stellen“.

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