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Ein bisschen Biss für bares Geld

ZAHNZUSATZVERICHERUNGEN Die zahlreichen Angebote sind schwer zu durchschauen. Das Kleingedruckte kann Kassenpatienten einen Strich durch die Rechnung machen

Die richtige Wahl

■ Schließen Sie nicht vorschnell einen Vertrag ab, weil Ihnen die Krankenkasse Werbung zuschickt. Manchmal werden Kunden in einen Tarif „ohne Wartezeit“ gelockt. Die Versicherung kann sofort in Anspruch genommen werden. Dennoch sind allgemein zugängliche Angebote der privaten Versicherer manchmal leistungsstärker oder günstiger.

■ Holen Sie Vergleichsangebote ein. Zum Beispiel testet die Stiftung Warentest regelmäßig Zahnzusatztarife in ihrer Zeitschrift Finanztest. In der Ausgabe Mai 2010 ist ein aktueller Test. Bestellung per Telefon: 0 18 05 00 24 67 (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz) oder im Internet unter www.test.de

■ Die unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD unterstützt Patienten bei Fragen rund um die Zahnarztrechnung, einen Heil- und Kostenplan oder bei Härtefällen. Kostenfreies Beratungstelefon 0 80 00 11 77 22. Internet www.upd-online.de SW

VON SIMONE WEIDNER

Nahezu alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse – ob AOK, TKK oder Betriebskrankenkasse – haben schon Angebote für eine private Zusatzversicherung bekommen. Bessere Leistungen beim Zahnersatz, im Krankenhaus und beim Heilpraktiker sowie weitere Extras verspricht die Werbung für den „Komfort“-, „Plus“ oder „Extra“-Schutz. Die Krankenkassen kooperieren hierbei mit einem oder mehreren privaten Versicherungspartnern. Daneben gibt es über 100 Angebote allein für Zahnzusatz-Tarife von privaten Krankenversicherern auf dem deutschen Markt, die allen Kassenmitgliedern offen stehen.

Auf Wachstumskurs

Rund elf Millionen Kassenpatienten haben schon solch einen Zahn-Tarif abgeschlossen. Und laut dem Verband der privaten Krankenversicherer ist die Zusatzversicherung weiterhin auf Wachstumskurs. Hintergrund: Seit dem Jahr 2005 zahlen die Kassen nur noch einen Festzuschuss zum Zahnersatz. Wer Wert auf eine besonders hochwertige Versorgung mit Kronen, Brücken und Prothesen legt, zum Beispiel Verblendungen im nicht sichtbaren Bereich oder ein Implantat anstelle einer Brücke, muss dann tief in die Tasche greifen. Eine private Zahnzusatzversicherung erstattet einen Teil der Kosten, die privat getragen werden müssen. Wie hoch der Anteil ist, den der Versicherer übernimmt, hängt vom Tarif ab. Die Suche nach einem leistungsstarken Tarif ist nicht ganz einfach, da die Angebote sich stark unterscheiden und die Versicherungsbedingungen schwer durchschaubar sind, hat die Stiftung Warentest jüngst festgestellt.

Eine Implantatversorgung, bei der sämtliche Leistungen nach dem privatzahnärztlichen System abgerechnet werden, kostet beispielsweise rund 3.000 Euro. Hiervon übernimmt die Kasse unter bestimmten Voraussetzungen 375 Euro als Festzuschuss, wenn die regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchungen im Bonusheft dokumentiert sind. Je nach Zahn-Tarif übernimmt der Versicherer null bis etwa 2.300 Euro der Kosten.

Auf den Kosten für ein Implantat blieb beispielsweise Markus Ludwig sitzen. „Dabei hatte ich extra wegen einer Zahnlücke eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen“, sagt der Berliner. Rund 20 Euro zahlte der 35-Jährige seit etwa zwei Jahren monatlich an den Versicherer. Dieser verweigerte die Erstattung, als es um die Kosten für das Implantat ging. Den fehlenden Zahn hatte Ludwig bei Vertragsschluss nicht angegeben. Das führte zum Leistungsausschluss. Dennoch bleibt er seine Versicherer treu. Zumindest kann er einmal jährlich eine professionelle Zahnreinigung abrechnen. Außerdem könnten neue Zahnersatzbehandlungen in den nächsten Jahren auf ihn zukommen.

Ausschlüsse, Erstattungsobergrenzen für Inlays, Kronen oder Implantate, Obergrenzen bis zu 1.000 Euro in den ersten sechs Vertragsjahren, Wartezeiten, Erstattung von Arzthonoraren nur bis zu GOZ-Satz von 2,3 oder 3,5 Prozent: Das Versicherungschinesisch macht es Patienten nicht leicht, sich für den richtigen Tarif zu entscheiden. Für einen Tarif mit sehr umfangreichen Leistungen zahlen 43-jährige Frauen beispielsweise zwischen 19 und 49 Euro monatlich. Gleichaltrige Männer zahlen etwas weniger. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter ab, bleibt aber über die Jahre konstant. Andere Anbieter kalkulieren altersabhängige Monatsbeiträge, die dann ansteigen. Es gibt auch sehr günstige Tarife schon für drei oder fünf Euro im Monat. Die Zuschüsse des Versicherers für Kronen oder Inlays sind dann sehr gering. Extras wie ein Zuschuss für eine Krone aus hochwertigem Material oder professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen oder kieferorthopädische Leistungen sind dann aber nicht abgedeckt.

Bonusheft bringt Geld

Gesetzlich Versicherte sollten regelmäßig die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen und sich dies mit einem Stempel im Bonusheft bestätigen lassen. Dann zahlen die Kassen mehr für den Zahnersatz dazu. Versäumt jemand den jährlichen Kontrollbesuch allerdings auch nur ein Mal, verliert er den Bonus komplett und muss wieder bei null anfangen.

Oft nutzen Geringverdiener nicht die Leistungen, die ihre gesetzliche Krankenkasse anbietet. Wer nur wenig Geld zur Verfügung hat, hat einen Anspruch auf einen doppelten Festzuschuss zur sogenannten Regelversorgung. Das betrifft Kassenmitglieder, die ALG II oder Bafög, Sozialgeld oder Grundsicherung beziehen oder als Alleinlebende höchstens 1.022 Euro Brutto zur Verfügung haben. Bei weiteren Angehörigen erhöht sich die Grenze. Der Krankenkasse müssen Unterlagen über die finanzielle Lage vorgelegt werden. Sind die tatsächlichen Kosten des Zahnersatzes höher als der doppelte Festzuschuss, können auch diese höheren Kosten übernommen werden.

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