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Einweisung erwünscht

Die „Berliner Zeitung“ gibt sich ein neues Redaktionsstatut. Wird jetzt alles gut?

Es hilft, auf die Feinheiten der Sprache zu achten, um einen Konsens als wohl kaschierten Dissens zu entlarven, frei nach dem Motto: „Wir sind uns einig, dass wir uneinig sind.“ Diesen Eindruck jedenfalls erweckten die Vertreter der Geschäftsleitung und der Redaktion der Berliner Zeitung während der Präsentation des Redaktionsstatuts am Dienstag im Verlagsgebäude am Berliner Alexanderplatz.

So nannte der Geschäftsführer des Berliner Verlags, Peter Skulimma, das fünfseitige Papier beharrlich „ein Commitment“, was im Deutschen von Engagement über Bekenntnis bis hin zu Einweisung ziemlich viel bedeuten kann. Verständlicher hingegen der Sprecher des Redaktionsausschusses, Ewald B. Schulte: „Es gibt eine große, redaktionelle Identifikation mit dem Statut.“

Dafür spricht das Ergebnis der Abstimmung über das Statut vom vergangenen Montag: 95 der 101 abgegebenen Stimmen waren für das Statut, das am 1. September in Kraft tritt und zwei Jahre gelten wird. Und das, obwohl die Redaktionsvertreter das Vetorecht bei der Ein- oder Absetzung des Chefredakteurs nicht durchsetzen konnten und stattdessen nun ein von der Redaktion zu wählender Vertrauensausschuss „rechtzeitig vor der Berufung“ eines Chefredakteurs durch den Verlag informiert wird und Stellung dazu nehmen darf.

Doch wenn der neue Chefredakteur ein Mann des Boulevards und Miteigentümer der Zeitung ist, wie der Ende Mai installierte Josef Depenbrock, und Redaktion und Leserschaft eine Verflachung ihrer Zeitung fürchten? „Das Statut ist auch ein Instrument zur Sicherung der Qualität (der Zeitung) in den Etatgesprächen“, sagte Schulte. Diese werden im Herbst stattfinden – eine erste Bewährungsprobe für das Statut und die in ihm verbrieften Rechte.

DOMINIK SCHOTTNER

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