: EU-Kommission für Klonverbot bei Tieren
LANDWIRTSCHAFT Behörde will vorschlagen, Technik zunächst für fünf Jahre zu untersagen. Europaparlament fordert, auch den Handel mit Produkten von geklonten Tieren und deren Nachkommen zu verbieten
BERLIN afp/taz | Die Europäische Kommission will das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung vorläufig verbieten. Nach Angaben eines EU-Mitarbeiters vom Freitag will die Kommission am Dienstag in Brüssel ein Moratorium für einen Zeitraum von fünf Jahren vorschlagen. Zugleich sollen geklonte Tierembryonen sowie Zuchtsamen aus Drittländern erstmals gekennzeichnet werden.
Den Vorschlägen müssen noch die Mitgliedstaaten und das Europaparlament zustimmen. Beim Klonen wird das Erbgut eines Lebewesens in eine leere Eizelle eingesetzt, um eine Kopie mit denselben genetischen Eigenschaften zu schaffen. Mit dieser Methode lassen sich zum Beispiel Kühe, die viel Milch geben, exakt reproduzieren. So können Züchter auch noch nach dem Tod des Originalrinds von seinen Eigenschaften profitieren.
Für die Tiere bedeutet diese Technik Tierschützern zufolge allerdings Leiden und Schäden. Tatsächlich überleben beispielsweise bei Rindern nur 10 bis 15 Prozent der Klonembryonen, die in eine Leihmutter eingepflanzt werden. Befürworter argumentieren dagegen, dass es sich nicht um ausgewachsene Tiere, sondern um Zellhaufen handele.
Anders als in den USA ist es in der EU zwar verboten, Fleisch oder Milch der geklonten Tiere selbst als Lebensmittel zu verkaufen. Der wirtschaftlich interessante Handel mit Produkten von Nachkommen der geklonten Tiere aber ist zulässig. Im Sommer war das Fleisch von Nachkommen einer Klonkuh in Großbritannien in die Nahrungskette gelangt.
Dem EU-Parlament reicht es nicht, nur den Vorgang des Klonens zu verbieten. Stattdessen forderten die Abgeordneten in einem Beschluss vom Juli, auch das Züchten von Nachkommen der Klontiere und den Verkauf von Produkten aus geklonten Tieren oder deren Nachkommen zu unterbinden. Die meisten Mitgliedstaaten dagegen wollen ein Zulassungsverfahren für Produkte von Nachkommen geklonter Tiere. JMA
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