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DIE ZAHL21 Jahre

Prostitution unter 21 gehört verboten, fordert die CDU

Was waren das für Zeiten, als man mit 18 noch nicht wählen und zum Wehrdienst gehen musste, illegal in Spielkasinos saufen und danach ohne Führerschein durch die Walachei brettern und trotzdem für einen Unfallschaden nicht voll haftbar gemacht werden konnte.

Diese anarchischen Zustände gibt es schon seit 40 Jahren nicht mehr. 1974 wurde das Erreichen der Volljährigkeit vom 21. auf den 18. Geburtstag gelegt. Das entsprach damaligen Studien, nach denen Jungen und Mädchen immer früher „umfangreiche Pflichten und Verantwortlichkeiten“ übernehmen und immer früher sexuell reif würden. Die einzigen Freiheiten, die man dem Transitstadium zwischen Jugendlicher und Erwachsener noch ließ, finden sich im Strafrecht: Wer zwischen 18 und 21 im Supermarkt eine Banane klaut, kann auf den Richter hoffen, der entscheiden darf, ob er das noch als Jugendstreich oder schon als Straftat eines Erwachsenen bewertet. Allein im Bundesland Hessen gilt die 21 noch was: Dort ist man erst ab diesem Alter wählbar.

Jetzt will die CDU die 21 wieder aufwerten. Deutschland sei das Bordell Europas, meinen die Christlich-Konservativen. Um Zwangsprostitution und Menschenhandel zu bekämpfen, soll das Prostitutionsgesetz reformiert werden und ein Mindestalter für Prostitution, 21, eingeführt werden. Begründung: „Wir müssen die jungen Frauen vor sich selbst schützen.“ Dass es vielmehr darum geht, die jungen Frauen vor der Abschiebung und vor der Jungen Union zu schützen, muss die CDU erst noch lernen. AKR

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