wahlreform: Schwarz-Gelb für immer
Die Landesregierung aus CDU und FDP überlässt nichts dem Zufall. Mit dem Kompromiss zur Gemeindeordnung und dem Beschluss für ein neues Wahlrecht betreiben Christ- und Freidemokraten legitime, aber für die Demokratie im Land bedenkliche Machtpolitik. Das unausgesprochene Ziel der Gesetzesänderungen: die Mehrheit von CDU und FDP bis weit ins nächste Jahrzehnt abzusichern. Kollateralschäden für Wahlberechtigte, Oppositionelle und politische Außenseiter werden billigend in Kauf genommen.
KOMMENTAR VON MARTIN TEIGELER
Der im Koalitionsausschuss abgesegnete und – trotz Widerstand der CDU-Basis – wohl nicht mehr aufzuhaltende Kompromiss entsorgt Kernelemente des Wahlrechts. Welche Interessen stehen etwa hinter dem Wegfall der Stichwahl bei den Urnengängen zum Bürgermeister? Offenbar die der Mehrheitspartei CDU, die 225 von 396 Bürgermeistern im Land stellt. Das Risiko, abgewählt zu werden, soll für die Rathauschefs anscheinend minimiert werden. Wer kann die künstliche Trennung von Rats- und Bürgermeisterwahlen in ein und derselben Kommune gut gebrauchen? Am ehesten die FDP, die auf niedrige Wahlbeteiligungen setzt, um ihr kleines, exklusives Wählerreservoir besser zur Geltung kommen zu lassen. Eine „flexible Sperrklausel“? Praktisch, um neue Initiativen aus den Lokalparlamenten raus zu halten.
Im wahlstrategischen Gleichklang handeln CDU und FDP bei der Einführung des Zweitstimmenwahlrechts zur Landtagswahl 2010. Erststimme CDU, Zweitstimme FDP? Der NRW-Plan erinnert an die konservativ-liberalen Wahlkampagnen der 80er und 90er Jahre im Bund. Der damalige Kanzler Helmut Kohl sicherte so seine Macht – 16 Jahre lang.
Die Demokratie in Nordrhein-Westfalen wird mit den CDU/FDP-Korrekturen zwar nicht ausgehebelt, aber doch in schwarz-gelbe Bahnen gelenkt. Fehlt nur noch, dass sich die Koalition die Wahlkreisgrenzen zurechtschneidet. Dann könnte es bald heißen: Schwarz-Gelb für immer.
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