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Behörde haftet nach Unfall für geknickte Schilder

Wer sich nicht an die Anweisungen eines Verkehrsschildes halten kann, weil es geknickt, verschwunden, bewachsen, also schlicht nicht zu sehen ist, muß für einen daraus folgenden Unfall nicht haften – es haftet die zuständige Straßenbaubehörde. Das Thüringer Oberlandesgericht sprach dem Sohn einer bei einem Unfall getöteten Frau Schadensersatz zu. Die Autofahrerin hatte ein „Vorfahrt gewähren“-Schild übersehen, das umgeknickt war und sich nur noch 70 Zentimeter über dem Boden befand. Die Argumentation der Behörde, ihr Bauhof sei überlastet gewesen, ließen die Richter nicht gelten: Das beschädigte Verkehrszeichen sei den zuständigen Stellen bekannt gewesen. Es hätte, weil es für die Sicherheit des Straßenverkehrs von entscheidender Bedeutung war, umgehend zumindest notdürftig repariert werden müssen. Denn mit großer Wahrscheinlichkeit wäre der Unfall sonst nicht so passiert.Foto: taz-Archiv

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