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Endlich eine richtige Wahl für Bayern

Bayerische Opposition fordert den sofortigen Rücktritt Edmund Stoibers und eine Neuwahl des Landtages. Wenn nötig, sollen die Wähler in einem Volksentscheid darüber abstimmen. Doch dieser ist langwierig und könnte sich bis zum Herbst hinziehen

AUS MÜNCHEN DOMINIK SCHOTTNER

Die bayerische SPD und die Grünen haben trotz des am Donnerstag angekündigten Rücktritts Edmund Stoibers eine Neuwahl des Bayerischen Landtags gefordert. Bei der nächsten regulären Sitzung des Landesparlamentes am 30. Januar werden beide Oppositionsparteien den sofortigen Rücktritt des Ministerpräsidenten fordern. Sollte der Antrag, was wegen der Zweidrittelmehrheit der CSU-Fraktion im Landtag zu erwarten ist, abgelehnt werden, streben die beiden Parteien einen Volksentscheid an.

Der Volksentscheid, ein Instrument der direkten Demokratie, überlässt es den bayerischen WählerInnen, den Landtag aufzulösen und eine Neuwahl anzuordnen – einmalig in Deutschland. Es wäre zudem das erste Mal, dass das Instrument genutzt würde.

Ministerpräsident Edmund Stoiber hatte am Donnerstag nach einem wochenlangen CSU-internen Machtkampf angekündigt, zum 30. September sowohl das Amt des Ministerpräsidenten als auch das des CSU-Vorsitzenden abzugeben. Damit sei „die Krise der CSU aber nicht beendet“, sagte die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Margarete Bause, „wir halten deshalb Neuwahlen für die beste Lösung“.

Auch das Präsidium der SPD hat sich gestern für Neuwahlen ausgesprochen. SPD, Grüne und FDP wollen gemeinsam mit anderen Verbänden und Wahlvereinen über den Volksentscheid einen Wechsel in der bayerischen Politik einleiten. Dazu nötig sind in einer ersten, zeitlich unbegrenzten Phase 25.000 Stimmen, damit der Antrag beim Bayerischen Innenministerium eingereicht werden kann. Dieses hat dann sechs Wochen Zeit für die Prüfung des Antrags.

Gibt das Ministerium dem Antrag statt, muss es innerhalb der nächsten acht Wochen ein sogenanntes Volksbegehren auf die Beine stellen. Wenn mindestens 1 Million der rund 9 Millionen Stimmberechtigten im Freistaat für eine Neuwahl des Landtags gestimmt haben, muss das Parlament entscheiden, ob es dem folgt. Die Abstimmung innerhalb des Volksbegehrens muss innerhalb von zwei Wochen und nur in dafür ausgewiesenen Räumen erfolgen.

Ist die 1-Million-Grenze erreicht, geht dem Landtag das Begehren zu. Innerhalb von drei Monaten müssen die ParlamentarierInnen entscheiden, ob sie dem Begehren folgen, also in dem Fall: eine Neuwahl ansetzen, oder ob sie sich dem Begehren verweigern und das Volk nochmals, nun im sogenannten Volksentscheid, über dieselbe Frage abstimmen lassen. Hier gilt: Gewonnen hat die einfache Mehrheit der Stimmen. Am sechsten Sonntag nach dem Entscheid muss dann neu gewählt werden. Rechnet man alle Fristen ein, könnte es also frühestens im Herbst zur Neuwahl des Landtags kommen. Der Parteirat der bayerischen Grünen berät daher heute über den Sinn und die Erfolgsaussichten dieses Instruments.

Im Herbst soll ebenfalls der Vorsitz der CSU neu geregelt werden. Zwei Kandidaten haben sich in den vergangenen Tagen dafür ins Spiel gebracht: Bayerns Wirtschaftsminister Erwin Huber und Bundesagrarminister Horst Seehofer. Huber werden CSU-intern die besseren Chancen ausgerechnet. Wie der Münchner Merkur in seiner heutigen Ausgabe berichtet, sei eine klare Mehrheit des CSU-Präsidiums für Huber.

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