KOMMENTAR: SVEN-MICHAEL VEIT ÜBER DIE WAHL IN SCHLESWIG-HOLSTEIN: Nicht vieles neu macht der Mai
Dann eben im nächsten Frühjahr. Kommt ja auf einen Tag auch nicht an. Das Wahlgesetz ist ohnehin verfassungswidrig, die Zusammensetzung des Landtags verstößt sowieso gegen alle guten Sitten und Gesetze und die Minderheit stellt eben die Mehrheit. Im Kieler Landtag ist halt alles etwas anders, was soll’s also.
Ohne große Probleme indes könnte der rechtswidrige Zustand an der Förde bereits im Herbst beendet werden. Neuwahlen Ende September, sechs Wochen nach Ende der Schulferien, wären machbar. Wenn man denn nur wollte.
Das Wahlgesetz lässt sich bis April geruhsam renovieren, Spitzenkandidaten – sofern nicht schon vorhanden – sind bis dahin ebenfalls zu küren. Das bisschen Wahlkampf ist durchführbar. Der Blick ins Nachbarland Hamburg zeigt, dass so eine Inszenierung im Stadtstaat locker in drei Monaten von Ende November bis Ende Februar über die Bühne gebracht werden kann. Im Flächenland Schleswig-Holstein sollte das in einem halben Jahr auch möglich sein.
Wichtig ist nicht nur, dass der unwürdige Zustand des Parlaments beendet wird, sondern auch der Zeitpunkt. Je früher, desto besser. Der nächste Mai macht nicht viel neu.
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