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BBI-Klagen wohl erfolglos

FLUGHAFEN Die Klagen sind vermutlich zu spät eingereicht worden, sagt das Gericht

Die Ende 2010 von zwei Privatklägern beim Bundesverwaltungsgericht eingereichten Klagen gegen die Planfeststellung zum Ausbau des Flughafens BBI sind möglicherweise ohne Erfolg. Die Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, Sybille von Heimburg, sagte am Donnerstag, die Anwälte der Kläger seien darauf hingewiesen worden, dass die Klagen wohl nach Ablauf der Frist eingereicht worden seien. Die Klagevertreter wurden zu einer Anhörung geladen, deren Ziel laut Sprecherin ein Gerichtsbeschluss ohne Verfahren ist.

Am 23. Dezember 2010 hatten die zwei Privatkläger stellvertretend für BürgerInnen aus dem Südwesten Berlins, die Gemeinde Kleinmachnow und deren Wohnungsbaugesellschaft gegen die Planfeststellung zum Ausbau des BBI geklagt. Sie beantragten eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und damit den Neubeginn der Flughafenplanung. Sie begründen dies mit der im Dezember bekanntgewordenen Tatsache, dass die Planfeststellungsbehörde in den Jahren 1997 und 1998 die Öffentlichkeit vorsätzlich über zu erwartenden Fluglärm getäuscht habe. (dapd)

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