: Brandenburg tendiert zur elektronischen Fußfessel
SICHERUNGSVERWAHRUNG Justizminister befürwortet Konzept mit zentraler Überwachung in Hessen
Zur Überwachung gefährlicher Straftäter setzt Brandenburg künftig womöglich die elektronische Fußfessel ein. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) steht dem System mit Minisendern aufgeschlossen gegenüber, sagte sein Sprecher Frank Schauka am Montag. Brandenburg beabsichtige, sich einem Konzept zur „elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ anzuschließen, das Hessen mit Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erarbeitet habe. Danach soll eine zentrale Überwachungsstelle in Hessen eingerichtet werden, von der aus auch Straftäter in anderen Ländern kontrolliert werden. „Sobald die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, soll dafür ein Staatsvertrag unterschrieben werden“, sagte Schauka.
Die Bundesländer sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gezwungen, die Sicherungsverwahrung neu zu gestalten. Schöneburg hatte bereits vor einigen Monaten den Einsatz der Fußfesseln nicht ausgeschlossen.
Inzwischen sind die Überlegungen konkreter geworden. Demnach sollen technische Überwachung und Datenverarbeitung zentral erfolgen. Auch die Geräte werden voraussichtlich in Hessen verwaltet. „Die Kontrolle würde im Rahmen der Führungsaufsicht erfolgen“, erklärte Schauka. Dieser unterstehen gefährliche Straftäter nach ihrer Entlassung. Zur Vermeidung der Untersuchungshaft oder der Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen lehnt Schöneburg die elektronische Fußfessel dagegen weiter ab.
In Brandenburg steht laut Ministerium erst im Oktober 2014 die Entlassung eines gefährlichen Straftäters aus der Sicherungsverwahrung an. Derzeit befinden sich dort acht Gefangene. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Danny Eichelbaum, hatte am Wochenende den Einsatz von Fußfesseln gefordert. Anlass war ein Fall in Dortmund. Dort hatte ein Sexualtäter wenige Monate nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung ein Mädchen missbraucht. (dpa)
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