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Großkreise sind nicht rechtens

Die in Mecklenburg-Vorpommern geplante Kreisreform ist verfassungswidrig: Das entschied das Landesverfassungsgericht in Greifswald. Geplant war, die zwölf Landkreise und sechs kreisfreien Städte zu fünf Großkreisen zusammenzuschließen. Damit wären die bundesweit größten Kreise entstanden. Das Gericht bemängelte unter anderem die enge Verknüpfung zwischen Gebiets- und Funktionalreform, also die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kreisen.

Das Urteil könnte sich auch auf Schleswig-Holstein auswirken, wo ebenfalls eine Kreisreform geplant ist. Über den richtigen Weg streiten CDU und SPD seit Monaten, zuletzt hatte die CDU weitere Gutachten gefordert, während der SPD-Innenminister grundsätzlich davon ausgeht, dass größere Kreise Geld einsparen könnten. Gegen Zusammenlegungen protestierten Kommunalpolitiker beider Parteien. Zurzeit ist von einem „ergebnisoffenen Prozess“ die Rede.

Daher komme das Urteil „gerade rechtzeitig“, damit die Gutachter es einbeziehen könnten, erklärte gestern ein Regierungssprecher. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen – zugleich CDU-Chef – zeigte sich erfreut. Jubel gab es auch bei den Oppositionsparteien SSW und FDP, die die Pläne als gescheitert sehen. Die Grünen, die größere Kreise befürworten, forderten ein Konzept, das Klagen Stand halten könne. Klaus-Peter Puls (SPD) kündigte „verfassungskonforme Vorschläge“ an. EST

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