miethai: Arbeiten für den Vermieter
Häufig werden im Laufe eines Mietverhältnisses in der Wohnung Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten erforderlich. Diese durch den Vermieter veranlassten Tätigkeiten müssen Mieter dann zwar gemäß § 554 BGB dulden und den Zugang zur Wohnung ermöglichen, eine weitergehende Mitwirkungspflicht besteht jedoch nicht. Die Mieter sind insbesondere nicht verpflichtet die Möbel zur Durchführung der geplanten Arbeiten selbst ab- oder anzubauen, sie umzuräumen oder nach deren Abschluss wieder zurückzustellen. Sie müssen vor Allem nicht die Wohnung selbst vom Baustaub säubern. All diese Tätigkeiten müssen sie auch nicht auf eigene Kosten durch Dritte ausführen lassen.
Tatsächlich ist es allerdings oft auch im Interesse der Mieter üblich, dass diese das Umräumen ihrer Möbel und das Säubern ihrer Wohnung selbst vornehmen. Anderenfalls wäre ihr Eigentum und ihre Privatsphäre durch diese Arbeiten sonst noch intensiveren Eingriffen von Außen ausgesetzt. In diesen Fällen können Mieter nach § 554 Abs. 4 BGB einen Aufwendungsersatz für die geleistete und erforderliche Arbeit vom Vermieter beanspruchen. Da die Mieter für die Notwendigkeit der eigenen Arbeit den Beweis schulden, sollten sie Fotos und Zeugen vorweisen können, soweit sich der Umfang ihrer erforderlichen Tätigkeit nicht bereits aus den durchgeführten Vermieterarbeiten selber ergibt. Was die Höhe des Aufwendungsersatzes angeht, so hat kürzlich das Amtsgericht Altona (AZ 40 C 230/06) festgestellt, dass ein Stundensatz von zehn Euro für Reinigungsarbeiten, nach der Durchführung von Fliesenarbeiten im Bad, nicht zu beanstanden ist.
Verweigert der Vermieter die Leistung des Aufwendungsersatzes, so können Mieter den fälligen Betrag einfach mit der nächsten Miete verrechnen und dies dem Vermieter kurz mitteilen.
MARC MEYER ist Jurist bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 Hamburg, ☎ 43 13 9 40
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen