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Verwaltungsrichter rügen Asylverfahren

■ Minimalanforderungen an faires Procedere am Flughafen seien nicht gegeben

Düsseldorf (taz) – Das Asylverfahren am Düsseldorfer Flughafen ist nicht Rechtens. Es verstößt nach Auffassung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts gegen die vom Bundesverfassungsgericht aufgegebene asylrechtliche Beratungspflicht. Weil die Verhältnisse auf dem Airport nicht den „Minimalanforderungen“ entsprächen, gestattete das Verwaltungsgericht einem Asylbewerber aus Ghana im Eilverfahren die Einreise (AZ 2975/96.A). Zuvor hatten der Bundesgrenzschutz diese verweigert, weil Ghana laut Asylverfahrensgesetz zu den sicheren Herkunftsländern zählt. Asylsuchende müssen ihren Antrag deshalb bereits am Flughafen stellen und die Entscheidung auch dort abwarten.

Das im Grundgesetz verankerte Rechtsstaatsprinzip, urteilten die Verwaltungsrichter unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht, gebiete es, daß einem anwaltlich nicht vertretenen Asylbewerber „kostenlos asylrechtliche Beratung durch geeignete, in Asylrechtsfragen kundige Personen“ gewährt werde. Das sei aber nicht geschehen. Der Entscheidung kommt über den Einzelfall hinaus Bedeutung zu, weil das Gericht in dem juristisch unanfechtbaren Beschluß festhält, daß die Grenzschutzstelle auf dem Düsseldorfer Flughafen für eine solche Beratung „auch nicht eingerichtet“ sei. Zur Durchführung „eines fairen Asylverfahrens“ sei dem Asylbewerber, der den Antrag Anfang August stellte, die Einreise zu gestatten.

Claus-Ulrich Prölß von der Evangelischen Beratungsstelle für Flüchtlinge in Düsseldorf lobte das Urteil ausdrücklich. Im Bonner Innenministerium löste es harsche Richterschelte aus. Eine Ministeriumssprecherin kritisierte es als „haltlos“. Dem abgelehnten Asylbewerber sei ein Merkblatt mit umfassenden Hinweisen über Rechtsschutzmöglichkeiten ausgehändigt und von einer Dolmetscherin übersetzt worden. Außerdem liege in den Unterkunftsräumen des Flughafens eine Liste mit den Namen von Rechtsanwälten aus, die von den Betroffenen jederzeit angerufen werden könnten.

Diese Bonner Replik nannte Flüchtlingsberater Prölß gestern „völlig absurd“. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil schreibe eine „kostenlose Beratung zum Zeitpunkt der Verkündung der Asylentscheidung an Ort und Stelle“ vor. Tatsächlich gebe es die aber „auf keinem Flughafen in Deutschland“. Deshalb komme dem Düsseldorfer Beschluß, der dem Urteil des höchsten deutschen Gerichtes „konsequent“ folge, „bundesweite Brisanz“ zu. Walter Jakobs

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