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Personencheck nicht umsonst

■ Bündnisgrüne und SPD wollen Privatfirmen für Sicherheitsüberprüfungen des Verfassungsschutzes zur Kasse bitten. "Zitterprämie" für Schlapphüte abschaffen

Die Senatsinnenverwaltung prüft gegenwärtig, ob Firmen, die ihre Mitarbeiter vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen, dafür zur Kasse gebeten werden sollen. Bislang ist dieser Service kostenlos – auch für die Überprüfung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes. Dies sei angesichts der angespannten Haushaltssituation nicht mehr zu rechtfertigen, stellt die bündnisgrüne Verfassungsschutzexpertin Renate Künast fest. Zumal die Bürger für staatliche Leistungen in Form von Bibliotheks- oder Prüfungsgebühren immer häufiger in die Tasche greifen müßten. Für eine kostendeckende Gebühr spricht sich auch die SPD- Vertreterin im Verfassungsschutzausschuß, Kirsten Flesch, aus. In der CDU-Fraktion hat sich noch keine abschließende Meinung gebildet.

Etwa 1.400 Sicherheitsüberprüfungen führt der Verfassungsschutz jährlich für den öffentlichen Dienst durch. Überprüft werden diejenigen MitarbeiterInnen, die Zugang zu geheimen Unterlagen haben. In rund 250 Fällen pro Jahr lassen Privatfirmen Mitarbeiter, die in sicherheitsrelevanten Bereichen beschäftigt sind, vom Verfassungsschutz durchleuchten. Dazu zählt teilweise das Personal in Flughäfen sowie in Atom- oder Rüstungsbetrieben. Je nachdem, welche Stufe der Sicherheitsüberprüfung gilt, müssen sie auch Fragen nach politischer Anschauung, Alkoholkonsum und dem Ehe- oder Lebenspartner beantworten.

Der Datenschutzbeauftragte hatte bereits in der letzten Legislaturperiode angemahnt, gesetzlich zu regeln, wer unter welchen Bedingungen Sicherheitsüberprüfungen beantragen kann. Auch ein Recht auf Auskunft und Akteneinsicht für die Überprüften wurde eingefordert.

Künast fordert darüber hinaus, daß auch der Verfassungsschutz bei den Haushaltsberatungen nicht von Kürzungen ausgenommen werden dürfe. Für 1996 standen der Behörde 21 Millionen Mark zur Verfügung. Ein Haushaltsentwurf für 1997 liegt noch nicht vor. In der letzten Sitzung des Verfassungsschutzausschusses konterte Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) das Ansinnen der Grünen: „Ich werde alles tun, um das Amt im technischen Bereich besser auszustatten.“

Dabei ließen sich im Landeshaushalt 1997 allein mit dem Wegfall der längst überholten Sicherheitszulage für Verfassungsschützer 1,2 Millionen Mark sparen. Die als „Zitterprämie“ bekannte Zulage beträgt je nach Besoldungsgruppe zwischen 242 und 514 Mark. Sie sollte Einschränkungen der Reisemöglichkeiten kompensieren, da LFV-Mitarbeiter vor dem Mauerfall die Transitwege durch die DDR nicht benutzen konnten. Weil diese Einschränkungen fast ganz entfallen seien, so die Grünen, solle der Senat eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Gesetzes starten. Dorothee Winden

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