Schweiz will deutsche Wurst verbieten

■ Grund: Nicht genug Kontrollen. Schweiz zählte 230 BSE-kranke Rinder

Berlin (dpa/taz) – Die Schweiz will die Einfuhr deutscher Fleischerzeugnisse vom 1. Januar 1997 an verbieten. Als Begründung nannte das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen mangelhafte Maßnahmen des Nachbarlands gegen Gefahren, die von der Rinderseuche BSE ausgehen. Es sei damit zu rechnen, daß gegen Österreich und Italien ähnliche Maßnahmen ergriffen würden, hieß es gestern in Bern.

In Deutschland dürfen nach einer EU-weiten Umfrage des Bundesamtes die „Risiko-Organe“ Gehirn, Rückenmark und Milz nach wie vor in Rinderdärme abgefüllt und als Wurst verkauft werden. „Somit fallen deutsche Fleischerzeugnisse künftig unter ein Einfuhrverbot“, heißt es in einer Erklärung der Schweizer Behörde. Da Deutschland auch die Verfütterung bestimmter tierischer Eiweiße an Wiederkäuer erst 1994 verboten hat, dürfen vom nächsten Jahr an zudem nur noch Rinder in die Schweiz geliefert werden, die nach dem 18. September 1995 geboren worden sind.

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand seien sowohl Italien als auch Österreich in einer ähnlichen Lage wie Deutschland. Auch diese Länder hätten mit „vergleichbaren Auswirkungen auf die Importe“ zu rechnen. Kritisiert wird zudem, daß der Ständige Veterinärausschuß der EU einen Vorschlag der EU-Kommission für ein Verbot der Verwendung von Risiko-Organen und -geweben in Lebensmitteln abgelehnt habe. Ein derartiges Verbot bestehe in der Schweiz schon seit 1990.

Deutschland, Italien und Österreich hatten wie auch einige andere EU-Länder den Import von Schweizer Fleischprodukten eingeschränkt, weil in der Schweiz immerhin 223 Rinder an BSE verendet waren. Erst am Mittwoch hatten die Eidgenössischen Behörden den Verzicht auf die Schlachtung von 229.000 Rindern zur Eindämmung der Seuche verkündet.