: Satzungs-Entwurf
Auch nach einer möglichen Satzungsänderung werden die Mitglieder weiterhin den Präsidenten direkt wählen. Im Unterschied zum HSV wählt der Aufsichtsrat des FC St. Pauli nicht den Vorstand, sondern schlägt lediglich Kandidaten vor. „Wir sind demokratischer, als sich manche beim DFB wünschen“, behauptet Hans Apel.
Die Mitglieder wählen für drei Jahre einen siebenköpfigen Aufsichtsrat, dem zwei Aktive des Amateurbereichs angehören müssen. Alle Kontrolleure müssen Mitglied im FC sein. Die Aufsichtsräte sollen „angesehene, im öffentlichen Rechts- und Wirtschaftsleben stehende Personen sein, die ... dem Verein beratend und aufsichtsführend zur Verfügung stehen“.
Die weiteren Aufgaben des Aufsichtsrats: Überwachung der Geschäftsführung, Genehmigung des Wirtschaftsplans und Zustimmung zu außerordentlichen Ausgaben über 600.000 Mark bzw. zu Rechtsgeschäften mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren. Dies ist insbesondere für kurzfristige Transfers oder Vertragsverlängerungen wichtig.
Weiterhin müssen sich Aufsichtsrat und Präsident auf die zwei zu wählenden Vize-Präsidenten einigen. Somit ist garantiert, daß keiner dem anderen einen Kandidaten aufzwingen kann.
cleg
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