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„Der Regierungsentwurf schadet der Umwelt“

■ Interview mit dem Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen, Felix Zimmermann, zum Gesetzentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes

taz: Gestern fand vor dem Wirtschaftsausschuß des Bundestages die Anhörung zum Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes statt. Die Stadtwerke aus ihrem Verband haben dort massive Einwände vorgetragen.

Zimmermann: Das Grundgesetz garantiert die kommunale Selbstverwaltung. Der vorgelegte Regierungsentwurf, mit dem nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt auch national die Veraussetzungen für mehr Wettbewerb geschaffen werden sollen, trägt dem Grundgesetzartikel aber kaum Rechnung. Noch immer beschränkt das Kommunalrecht der verschiedenen Bundesländer das Betätigungsfeld für kommunale Unternehmen auf die Städte und Gemeinden. Wir als kommunale Unternehmen sollen uns nun aber dem Wettbewerb stellen. Wie soll das funktionieren im Wettbewerb mit Großunternehmen, die international agieren können? Dazu kommt, daß wir an bis zu 20 Jahre geltende Verträge mit Vorlieferanten gebunden sind. Die Stadtwerke können daher nicht etwa vom Bayernwerk zu PreussenElektra oder zu RWE wechseln. Wo ist da der Wettbewerb, wo die Chancengleichheit?

Sie beklagen auch eine Wettbewerbsverzerrung auf der europäischen Ebene...

Nach der Binnenmarktrichtlinie Strom der EU dürfen Stadtwerke nur in einem Land Strom einkaufen, in dem sie schon heute zugelassene Kunden sind. Damit wird eine Wettbewerbsöffnung für kommunale Unternehmen zusätzlich verunmöglicht. Wir können also nicht auf anderen Märkten in Europa, etwa in Frankreich, einkaufen.

Umweltverbände halten den vorgelegten Entwurf auch für unökologisch. Teilen Sie diese Einschätzung?

Es fehlen nach wie vor Vorrangregelungen oder Ausnahmen für die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Koppelung. Dabei geht es uns nicht nur um den Bestandsschutz für bestehende Investitionen, sondern auch um die Zukunft dieser Technologie. Ein Wettbewerb, der einseitig auf das Ziel niedriger Preise abstellt, wie der Regierungsentwurf, schadet dem Umweltschutz.

Der Regierungsentwurf sieht keine Ausnahmen für den Umweltschutz vor, dafür aber für die Braunkohle im Osten – die soll dort, obwohl unökonomisch, bis 2003 vorrangig verstromt werden.

Diese Braunkohleregelung für Ostdeutschland ist eine rein auf die Veag zugeschnittene Sache. Die Veag wird so vom Wettbewerb abgeschottet – und die Stadtwerke müssen den zur Zeit teureren Braunkohlestrom kaufen. Interview: K.-P. Klingelschmitt

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