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Ferienwohnungstausch oft unseriös und zu teuer

■ Das Wohnen auf Zeit ist vor allem für die Anbieter von Ferienwohnungen attraktiv, sagt die Rechtsanwaltskammer in Celle

Wer für den Urlaub an einer Ferienwohnung Nutzungsrechte teilweise erworben hat, kann trotz neuer europäischer Gesetze Pech haben. Die EG-Richtlinie zum Verbraucherschutz müsse erst noch in nationales Recht der einzelnen Staaten umgesetzt werden, bestätigte jetzt die Rechtsanwaltskammer in Celle, die tausende niedersächsische Anwälte vertritt.

Weltweit gibt es den Kammer-Angaben zufolge inzwischen Tauschringe mit mehreren Millionen Teilnehmern. Allein in Deutschland zählen derartige Tauschbörsen weit über 100.000 Mitglieder, die für teures Geld das wochenweise Nutzungsrecht an einer Ferienwohnung erworben haben. „Das Wohnen auf Zeit ist nur für einen lukrativ, nämlich für den Anbieter“, so die Kammer.

Die neue EG-Richtlinie solle zwar für ein Mindestmaß an Verbraucherschutz gegenüber betrügerischen Time-Sharing-Anbietern sorgen. In der Realität aber sind nach Feststellungen der Anwälte immer noch in den meisten Urlaubsländern „Fallen“für die Interessenten aufgestellt. So werden neben den Erwerbskosten Nebenkosten nicht lückenlos aufgeführt. Oft gebe es kein zehntägiges Rücktrittsrecht, und es werde nicht ausreichend über Bautätigkeiten an der Wohnanlage informiert.

In Spanien und benachbarten Ländern habe der Mieter auch kein Widerrufsrecht. „Ist die Rücktrittsfrist erst einmal überschritten, ist der Ausstieg aus dem Vertrag problematisch“, stellte die Anwaltskammer fest. Selbst bei einem fristgerechten Widerruf müsse das im Ausland bezahlte Entgelt möglicherweise erst über Gerichte zurückgefordert werden. dpa

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