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Umweltlotterie kann Konkurrenten nicht stoppen

■ Verwaltungsgericht Hannover lehnt Eilantrag gegen das neue Bingo-Lotto von Toto-Lotto-Niedersachsen ab. Umweltlotto für fünf Mark startet am 22. September

Hannover (taz) – Das neue Bingo-Lotto der Toto-Lotto-Gesellschaft Niedersachsen, mit dem erstmals durch eine Lotterie Umwelt- und Entwicklungshilfeprojekte gefördert werden sollen, kann wie geplant starten.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat gestern einen Eilantrag der „Neuen Bundeslotterie für Umwelt und Entwicklung“ abgewiesen, mit dem das Konkurrenzunternehmen Bingo-Lotto noch gestoppt werden sollte. Die Bundesumweltlotterie, zu der sich alle großen deutschen Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen zusammengeschlossen haben, sah sich durch die Lizensierung des Bingo-Lottos in unzulässiger Weise vom niedersächsischen Innenministerium benachteiligt. Die Genehmigungsbehörde habe den Antrag auf Zulassung der Bundesumweltlotterie willkürlich verzögert und dem Antrag für das Bingo-Lotto von Toto-Lotto-Niedersachsen vorzeitig stattgegeben.

Dieser Argumentation der Bundesumweltlotterie, die auch von Greenpeace, Misereor und Unicef getragen wird, wollte sich das Verwaltungsgericht Hannover allerdings nicht anschließen. Durch die Genehmigung des Bingo-Lottos sei die Bundesumweltlotterie keinesfalls in ihren Rechten verletzt, entschied die Zehnte Hannoversche Verwaltungsgerichtskammer. Die Bundesumweltlotterie habe die Wettbewerbsnachteile, die ihr durch die Zulassung des Bingo- Lottos angeblich entstehen würden, nicht belegen können.

Zwischen den beiden vom System her unterschiedlichen Lotterien bestehe überhaupt keine Wettbewerbssituation.

Der Sprecher der Bundesumweltlotterie, Udo Weiß, wertete die Verwaltungsgerichtsentscheidung gestern trotzdem als Teilerfolg. Vor Gericht habe das Niedersächsische Innenministerium seine grundsätzliche Bereitschaft bekunden müssen, auch der Bundesumweltlotterie eine Genehmigung zu erteilen. Das in allen Bundesländern gleichlautende Argument, eine neue Bundesumweltlotterie fördere unangemessen den Spieltrieb der Menschen, sei damit fallengelassen worden. Die Bundesumweltlotterie hatte erstmals bereits im Mai 1994 einen bundesweiten Antrag auf Zulassung der von ihr geplanten Postleitzahlenlotterie gestellt, der von allen Bundesländern abgelehnt worden war. Einen weiteren Antrag nur für Niedersachsen, über den bislang nicht entschieden ist, stellte sie im Dezember 1995. Toto-Lotto Niedersachsen, das in Frühjahr vom Land privatisiert wurde, hatte sein im Juni genehmigtes Bingo-Lotto erst im August 1996 beantragt. Ab 22. September sollen pro Woche rund 200.000 Lose für fünf Mark verkauft werden. Jürgen Voges

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