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Bildung ist neuerdings Bundessache

Kohls Kabinett will das Hochschulrahmengesetz ohne Zustimmung der Länder ändern. Der mühsam gefundene Bund-Länder-Kompromiß soll allerdings erhalten bleiben  ■ Von Nicol Ljubic und Robin Alexander

Berlin (taz) – So war das nicht vereinbart. Das Bundeskabinett beschloß gestern, die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) ohne den Bundesrat umzusetzen – für die Vertreter der Länder ein Schlag ins Gesicht. Schließlich hatten sie in jahrelangen Verhandlungen den Kompromiß mitausgearbeitet. Die ausgehandelte Reform sah kürzere Studienzeiten, neue Abschlüsse und mehr Wettbewerb unter den Unis vor.

Die Ländervertreter gingen bis gestern davon aus, daß der ausgehandelte Kompromiß auch im Bundesrat verabschiedet werden muß. Nun scheint diese Zustimmung nicht mehr notwendig. Um das Hochschulrahmengesetz umzusetzen, reicht im Zweifelsfall die Mehrheit der Koalition in Bundestag, so das Kabinett. Jürgen Rüttgers hat allerdings angekündigt, daß sich der Bundestag bei der Verabschiedung des HRGs an den mit den Ländern ausgehandelten Kompromiß halten wird.

Jürgen Zöllner, Wissenschaftsminister in Rheinland-Pfalz, hat für die SPD die Verhandlungen geführt. Er geht weiterhin davon aus, daß „die Novellierung der Zustimmung des Bundesrats bedarf“. Anke Brunn, Wissenschaftsministerin in Nordrhein-Westfalen, sagte: „Wenn die Reform bei den parlamentarischen Beratungen im Bundestag inhaltlich verändert wird, initiiert NRW ein Normenkontrollverfahren.“ Diese Prüfung der Zuständigkeit des Bundesrates könnte bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Grundsätzlich will Brunn aber „das Gesetz konstruktiv begleiten“. Am vergangenen Samstag hatte die Ministerin noch gedroht: „Wer die Länder ausschalten will, riskiert einen neuen, harten Konflikt.“

Sachsen Wissenschaftsminister Hans-Joachim Meyer (CDU) sieht gar keinen Konflikt. Bund und Länder hätten lediglich unterschiedliche juristische Positionen. Auch Meyer widerspricht der Auffassung der Bundesregierung und rechnet weiter mit einer Abstimmung im Bundesrat über das HRG. Unter Experten ist eine Zuständigkeit des Bundesrats umstritten. Laut Grundgesetz ist Bildung Ländersache. Seit 1969 besitzt der Bund allerdings eine Rahmenkompetenz in Hochschulfragen. Das heute strittige Hochschulrahmengesetz wurde 1976 verabschiedet. Damals war der Bundesrat in das Verfahren eingebunden. Selbst Bundesbildungsminister Rüttgers glaubte ursprünglich an eine Zuständigkeit der Länderkammer. Erst Stellungnahmen aus dem Innen- und Justizministerium ermöglichten seinem Ministerium eine andere Position.

Der unnötige Alleingang im Bundestag hat keinen hochschulpolitischen Hintergrund. Vielmehr soll eine Zustimmung des Bundesrats vermieden werden, um den Vorwurf der Totalblockade durch die SPD-Länder aufrechtzuerhalten. Das merken jetzt auch die Bildungspolitiker. Jürgen Zöllner: „Es entsteht der Eindruck, daß dem politischen Taktieren Vorrang vor der Sache eingeräumt wird.“

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