Schockemöhle-Vertrag ist nicht wasserdicht

■ Rechtsgutachten: Nur bei Weiterverkauf des Grundstücks fließt der Gewinn an das Land

Beim Verkauf eines Grundstücks an die Gesellschaft von Alwin Schockemöhle sind weitere fragwürdige Details bekanntgeworden. Nach Informationen der taz wurde der Vertrag zwischen der Senatsfinanzverwaltung und Schockemöhles Gesellschaft in der Kanzlei von Schockemöhles Anwalt Hartmut Fromm unterzeichnet und beurkundet. Nach den Standesregeln darf ein Anwaltsbüro nicht tätig werden, wenn einer der Anwälte für eine Partei den Vertrag ausgehandelt hat. Fromm ist zu zwei Prozent Anteilseigner an der Schockemöhle-Gesellschaft. Fromm erklärte dazu, die Vertragsunterzeichnung in seiner Sozietät sei daher zulässig.

Nach einem Rechtsgutachten, das dem Vermögensausschuß vorliegt, ist auch die Wertsteigerungsklausel nicht wasserdicht formuliert. Das Land Berlin wird an dem Gewinn nur beteiligt, wenn Schockemöhle zu Bauland umgewandelte Flächen verkauft. Behält er sie, kann er auch den vollen Wertzuwachs behalten.

Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Klaus Franke (CDU), sagte gestern, der Vertrag sei von der Schockemöhle-Seite „sehr clever gemacht“. Der bei der Nachbewertung ermittelte Verkaufspreis von 10,6 Millionen Mark fußt nach Angaben Frankes lediglich auf „Annahmen“ der zuständigen Bewertungsstelle bei der Senatsbauverwaltung. Statt ursprünglich 30.000 qm Bauland seien bei der Nachbewertung 110.000 qm Bauland zugrundegelegt worden. Wie Anwalt Fromm gestern erklärte, habe Schockemöhle aber nie einen so hohen Anteil von Bauland gewünscht. Für die Stallungen und andere Betriebsgebäude seien lediglich 9.000 qm vorgesehen. Auch das zweite Argument für die Erhöhung des Kaufpreises steht auf wackeligen Füßen: Ein Teil der Fläche ist nicht mehr als Weideland, sondern als Sportfläche bewertet worden. Fromm erklärte aber, daß lediglich eine Traberzucht mit Trainingsbahn geplant sei. Dies sei keine Sportnutzung.

Die Bündnisgrünen wollen der Finanzsenatorin heute einen Fragenkatalog zu den zahlreichen Ungereimtheiten vorlegen. Dorothee Winden