■ Seit 1963 steht die Türkei vor der Tür: Der ewige Aspirant
Die türkische Regierung ist frustriert. Schon seit den Ankara-Abkommen von 1963 ist das Land mit der Europäischen Gemeinschaft assoziiert. Bereits in diesen Verträgen war der Türkei für die Zukunft eine Zollunion mit der EG zugesagt worden. 1980, nach dem Militärputsch in der Türkei, wurden die Beziehungen eingefroren, erst 1986 normalisierten sich die Kontakte. Am 14. April 1987 stellte die Türkei einen Antrag auf Vollmitgliedschaft in der EG. Der Antrag wurde vom Ministerrat im Dezember 1989 vorläufig abgelehnt – damals mit Verweis auf den bevorstehenden EG-Binnenmarkt und auf das wirtschaftliche Gefälle zwischen der damaligen EG und der Türkei.
Nach langen Auseinandersetzungen trat am 1. Januar 1996 eine Zollunion zwischen der EU und der Türkei in Kraft. Diese Entscheidung war jahrelang sowohl durch die Blockade Griechenlands als auch unter Verweis auf die prekäre Menschenrechtssituation in der Türkei und den Krieg in Kurdistan immer wieder verschoben worden. Gegner der Zollunion mit der Türkei argumentierten, Europa müsse klar zeigen, daß es kein Land in seinen Reihen dulde, das die Menschenrechte so eklatant mit Füßen trete.
Ein Beitritt in naher Zukunft ist wohl nicht in Sicht. An diesem Wochenende wollte die EU Ankara als Gesprächsforum eine informelle Europa-Konferenz sowie eine gesonderte „Annäherungsstrategie“ anbieten. Und das reichte dem türkischen Ministerpräsidenten Yilmaz nicht. Bernd Pickert
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