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AnalayseFalsches Sparen

■ Bundesregierung kürzt die Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik

Es kam, wie es kommen mußte: Die Bundesregierung strich den Haushaltsvorschlag des Verwaltungsrats der Bundesanstalt (BA) für Arbeit zusammen. Der lehnt nun die Kürzungen ab, und Bonn wird, wie schon in den Vorjahren auch, den BA-Etat gegen den Widerstand der Mehrheit ihrer Selbstverwaltungsgremien in Kraft setzen.

Der Streit um den Haushalt der Nürnberger Behörde entzündete sich an den Mitteln für die aktive Arbeitsmarktpolitik. Statt den von der BA geforderten 27,89 Milliarden Mark für Arbeitsbeschaffungs-, Fortbildungs- und Eingliederungsmaßnahmen wird dieser Posten nun 25,33 Milliarden umfassen. Rechnet man noch anderweitige Einsparungsmaßnahmen hinzu, bleibt hier unterm Strich ein sattes Minus von 3,1 Milliarden gegenüber dem Haushaltsansatz, den eine Mehrheit aus Gewerkschaften und Bundesländern gegen die Stimmen der Arbeitgeberseite beschlossen hatte.

„Mindestens 150.000 bis 180.000 Arbeitslose weniger werden eine Maßnahme der Arbeitsämter beginnen können“, rechnet die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer vor. Die Sprecher der SPD-geführten Bundesländer kommen bei ihren Berechnungen auf 90.000. Die Zahl derer, die künftig in den Genuß von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen kommen, wird weiter sinken. Schon jetzt liegt die entlastende Wirkung, die derlei Instrumente auf den Arbeitsmarkt ausüben, schon um 330.000 unter der des Vorjahres.

Statt aktiv Arbeit zu fördern, bezahlt man lieber Leistungen an Arbeitslose. So erhöhte die Bundesregierung den Haushaltsansatz der Bundesanstalt in diesem Punkt noch einmal um 1,4 Milliarden. Man scheint also zu ahnen, daß die dem Haushalt zugrunde gelegte durchschnittliche Jahresarbeitslosigkeit von 4,38 Millionen wohl nicht realistisch ist. Schon der Sachverständigenrat geht für 1998 von 4,45 Millionen Arbeitslosen aus.

Nicht nur das von der Bundesregierung vorgelegte Zahlenwerk befremdet, sondern auch der Umgang mit der Bundesanstalt. Bevor deren Verwaltungsrat entscheidet, klopfen Haushaltsausschuß des Bundestags und Kabinett die Höhe des Bundeszuschusses unwiderruflich fest. Und nicht nur das. Man legt einzelne Etatposten fest und gibt gar „präzise Erläuterungen“ zur Verwendung von Zuschüssen.

In seltener Einigkeit bezeichneten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in den BA-Gremien dies als eine „Mißachtung der Autonomie“. Die Bundesregierung behandele die Bundesanstalt wie ein Ministerium. Der Löwenanteil der Einnahmen der BA sind jedoch Versicherungsleistungen und keine Zuschüsse aus Steuergeldern. Bernd Siegler

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