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KommentarAbsurde Regel beerdigt

■ Später Erfolg gegen Medienrazzia

Manchmal merkt man erst nach einer positiven Neuerung, wie absurd der alte Zustand gewesen ist. So auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Bremer Medienrazzien. Vor dem Karlsruher Spruch war es Rechtslage, daß Beschwerden gegen eine vermeintliche Grundrechtsverletzung keine Chance hatten, wenn die entsprechende Aktion schon vorbei war. Das wäre so, wie wenn ein Mord ungesühnt bliebe, weil das Opfer ja schon tot ist. Und Razzien dauern ja stets nur kurz an. Folglich konnten sie bisher nicht auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüft werden.

Nun muß das Bremer Landgericht in der Sache entscheiden. Jetzt muß sich erweisen, ob Staatsanwälte weiterhin mir nichts dir nichts die Pressefreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung aushebeln können. Nach den Signalen aus Karlsruhe stehen die Zeichen gut, daß die Gerichte übereifrigen Ermittlern einen Schuß vor den Bug geben. Künftig werden es sich die Fahnder gut überlegen, ob sie wegen Lappalien Grundrechte außer Kraft setzen.

In Bremen, wo häufig enge Bindungen der Justiz an die Politik beklagt werden, tut eine Bremse Not. Denn in letzter Zeit gerieten nicht nur Redaktionen mächtiger Medien ins Fadenkreuz. Opfer der Fahnder waren auch Studenten-Wohnungen oder Büros von politischen Initiativen, die aus nichtigen Anlässen durchstöbert wurden. Auch ihre Beschwerden haben nun Aussicht auf Erfolg. Joachim Fahrun

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