: „Ja. Morden!“ ist von der Meinungsfreiheit gedeckt
■ Ehemalige Berliner Asta-Vorsitzende vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen
Berlin (taz) – Ein Anti-Bundeswehr-Plakat, auf dem „Deutsche Armeen in einer langen Tradition. Ja. Morden!“ geschrieben steht, ist eindeutig Satire und als solche von der Meinungsfreiheit gedeckt. Mit dieser Entscheidung bestätigte gestern das Berliner Landgericht die erstinstanzliche Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Berufungsverhandlung erneut gefordert, die ehemalige Vorsitzende des Asta der TU Berlin, Gerit Ziegler, wegen Beleidigung und Volksverhetzung zu 75 Tagessätzen zu verurteilen.
Ziegler ist presserechtlich verantwortlich für den Abdruck des „Ja. Morden!“-Plakats, das die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär als Reaktion auf die Imagekampagne der Bundeswehr unter den Titeln „Ja. Helfen.“, „Ja. Dienen“, „Ja. Tapferkeit“ 1993 entworfen hatte. Außerdem zeichnet sie verantwortlich für den Abdruck eines Textes im Erstsemesterinfo, der sich mit Kampfeinsätzen der Bundeswehr sowie Übergriffen auf AusländerInnen beschäftigte.
Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Paul Breuer, stellte bereits 1995 den ersten von drei Strafanträgen. Aus demselben Jahr stammt der erste Freispruch. Doch Breuer gab nicht auf. Im März 1996 wurden die Redaktionsräume der taz durchsucht, die das Plakat nach dem ersten Freispruch abgedruckt hatte. In ihrer gestrigen Urteilsbegründung bezogen sich die Richter vor allem auf das 1994 gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts, laut dem das Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“ „nicht in jedem Fall die Bundeswehr verunglimpft“. Auch im vorliegenden Fall habe die Meinungsfreiheit Vorrang vor dem Ehrenschutz der Soldaten.
Verteidiger Christian Ströbele wertete das Urteil als Erfolg. Es sei klargestellt, daß es „nicht darum geht, ob eine Meinung richtig ist, sondern darum, daß man sie öffentlich äußern können muß“. Für Antje Ziebell vom Asta der TU ist die Entscheidung sogar ein Fortschritt gegenüber dem BVerfG- Urteil: „Diesmal geht es konkret um die Bundeswehr.“ Die Staatsanwaltschaft hat bisher nicht angekündigt, in Revision zu gehen. Jeannette Goddar
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