piwik no script img

Seehofer begrüßt Urteil

■ Beschwerde der Zahnärzte abgelehnt

Bonn (taz) – Die Niederlage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vor dem Kölner Sozialgericht im Streit um die Zahnersatzhonorare bewertet Gesundheitsminister Horst Seehofer als eine Entscheidung für den Schutz des Patienten. Das Kölner Sozialgericht hatte am Donnerstag die Beschwerde der Kassenzahnärztlichen Vereinigung abgelehnt. Die Kassenzahnärzte hatten Klage gegen die Anordnung von Seehofer erhoben, der ihnen Gebührenbeschränkungen auferlegte.

Seehofer hatte Anfang Juli die Zahnärzte durch eine Aufsichtsanordnung aufgefordert, bei Rechnungen über Metallkeramikkronen die Honorarobergrenzen einzuhalten. Nach einer Untersuchung der Krankenkassen wird in 41 Prozent der Fälle der vorgeschriebene 1,7fache Gebührensatz überschritten.

Die Kassenzahnärzte bewerteten das Sozialgerichtsurteil als „ausschließlich politisch motiviert“. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung will jetzt Beschwerde beim Essener Landessozialgericht einlegen. Seehofer sagte: „Der Rechtsstreit und seine Begleitumstände zeigen, daß die Zahnarztfunktionäre ohne Rücksicht vorgehen und eine marktradikale Lösung ohne soziale Bindung anstreben.“ Cornelia Fuchs

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen