: Globales Studium
■ Weniger Visum-Streß für ausländische Studierende. Fachwechsel jetzt möglich
Ausländischen AkademikerInnen sollen in Hamburg zukünftig weniger Steine in den Weg gelegt werden. Die Anforderungen für eine Aufenthaltsgenehmigung werden erleichtert. Demnach führt ein Hochschulwechsel nun nicht mehr zu erhöhtem Visa-Streß. Eine Aufenthaltsgenehmigung wird für zehn Jahre erteilt, in der „mehrere Ausbildungsphasen“ möglich sind. Dazu zählen Studienkolleg, Praktika, das eigentliche Studium und daran anschließende Aufbaustudiengänge oder eine Promotion.
Bisher richtete sich die genehmigte Aufenthaltsdauer nach der Art des Studiums und der dafür vorgesehenen Regelstudienzeit. Und wer nach seinem Studienabschluß eine Doktorarbeit anschließen wollte, mußte nicht selten zunächst ausreisen und im Heimatland ein neues Visum beantragen. Außerdem konnte ein nicht-deutscher Student nur in den ersten 18 Monaten sein Studienfach wechseln. Ab sofort wird es keine zeitliche Beschränkung mehr für eine „Schwerpunktverlagerung“ geben.
Hamburg setzt damit eine Vorgabe der Innenminister um, die mit diesen Erleichterungen den Studienstandort Deutschland attraktiver machen wollen. Mit der liberaleren Aufenthaltsregelung soll der gewährte Zehn-Jahres-Zeitraum „als durchgehende Ausbildung betrachtet werden“, so Norbert Smekal, Sprecher der Hamburger Ausländerbehörde.
Über die aufenthaltsrechtlichen Schwierigkeiten, mit denen AkademikerInnen aus dem Ausland sich hier herumschlagen müssen, wird seit langem geklagt. Ein Image, das den Hochschulen in Zeiten der Globalisierung nicht gerade zugute kommt. „Ich freue mich, daß der intensive Einsatz aller Beteiligten nun endlich zu einer Verbesserung der ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen geführt hat“, schreibt Sager in einem Brief an einen Parteikollegen. Die Innenbehörde sei im übrigen kooperativ gewesen. „Diese Entscheidung weist, so hoffe ich, auf den Beginn einer neuen adressatenfreundlicheren Handhabung des Ausländergesetzes im Hochschulbereich hin“, so die Senatorin weiter. Silke Mertins
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