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■ Eigener Anspruch nach AusbildungEuroparichter stärken Bleiberecht junger Türken

Kassel (AFP) – Der Europäische Gerichtshof hat das Aufenthaltsrecht junger Türken in Staaten der EU gestärkt. Wie das Gericht gestern entschied, haben Kinder in Deutschland beschäftigter Eltern nach Abschluß einer Berufsausbildung auch dann einen eigenständigen Aufenthaltsanspruch, wenn ihre Eltern Deutschland oder die EU inzwischen verlassen haben.

Im konkreten Fall war ein türkischer Jugendlicher 1979 zu seinem Vater nach Deutschland gezogen und hatte eine Ingenieurausbildung begonnen. Der Vater kehrte 1986 in die Türkei zurück. Deshalb verweigerten die Behörden dem Sohn nach Abschluß der Ausbildung 1993 den dauerhaften Aufenthalt. Mit seiner Klage stützte sich der junge Türke auf den europäisch-türkischen Assoziationsvertrag. Danach können sich Türken nach Abschluß einer Ausbildung „auf jedes Stellenangebot bewerben, sofern ein Elternteil im betreffenden EU- Staat seit mindestens drei Jahren ordnungsgemäß beschäftigt war“. (Az.: C-210/97)

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