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Bremerhaven: 5-Prozent-Hürde bleibt

■ Grüne wollen den Bremer Staatsgerichtshof nicht anrufen

Die 5-Prozent-Hürde wird vor den Kommunalwahlen in Bremerhaven am 26. September nicht in Frage gestellt. Auch die CDU-Fraktion hat gestern beschlossen, die Wahlgesetzänderung nicht als „dringlich“ schon in der nächsten Bürgerschaftssitzung zu beschließen. Das Landesverfassungsgericht Münster hatte Anfang Juli die 5-Prozent-Klausel für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen für unbegründet und daher verfassungswidrig erklärt (vgl. taz 13.7.).

Die Kommunalverfassung in Bremerhaven sei mit der in Nordrhein-Westfalen nicht vergleichbar, meinte der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Eckhoff, weil die Bürgermeister dort direkt gewählt werden, die Kommunalparlamente also weniger Kompetenzen haben. Vor einer Änderung des Wahlgesetzes müßten zudem die Auswirkungen für das stadtbremische Kommunalparlament geklärt sein.

Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Jens Böhrnsen hatte sich gegen eine Änderung des Wahlgesetzes vor dem 26. September ausgesprochen. Die Grünen, erklärte gestern Hermann Kuhn, werden bei einer Ablehnung ihres Dringlichkeitsantrages nicht vor den Staatsgerichtshof ziehen. Die Frage sollte nicht durch eine Eilentscheidung des obersten Gerichtes entschieden werden, sondern im politischen Raum. K.W.

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