Auf Du und Du mit dem Länderfinanzausgleich: Arm klagt über Reich, Reich klagt gegen Arm
■ Am 22. September wird in Karlsruhe wieder über Finanzausgleich verhandelt
In einem gemeinsamen Papier sind der Bremer Finanzsenator Hartmut Perschau und die Finanzminister von acht anderen Bundesländern der Forderung der (steuerstarken) süddeutschen Länder entgegengetreten, den derzeitigen „bündischen“ Föderalismus durch einen „wettbewerbsorientierten Föderalismus“ abzulösen. Hintergrund des öffentlich ausgetragenen Streits ist ein Termin in Karlsruhe: Am 22. und 23. September wird vor dem Bundesverfassungsgericht die Klage der reichen Süd-Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gegen das derzeitige System des Länderfinanzausgleichs verhandelt.
Ein auch von Bremen unterstützter Befangenheitsantrag gegen den federführenden Karlruher Richter in dem Verfahren, Paul Kirchhof, war im Juni abgelehnt worden; Bremen hatte die Sorge der Befangenheit gegen Kirchhof, weil der zwischen 1983-1986 als Gutachter und anwaltlicher Vertreter das Land Baden-Württemberg in einem Finanzausgleichs-Verfahren gegen Bremen vertreten hatte. Nachdem die politischen Verhandlungen seit Jahren ergebnislos sind, erhofft man sich insbesondere in den Kreisen der meist CDU-regierten „Geber-Länder“ eine politische Weichenstellung durch den berichterstattenden Verfassungsrichter Kirchhof.
Nach Ansicht von Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) fehlt im derzeitigen System jeder Anreiz für finanzschwächere Länder, ihre Einkünfte zu verbessern. Der als Hilfe zur Selbsthilfe gedachte Ausgleich werde zur Daueralimentation.
Bei diesem Argument geht es auch darum, dass derzeit im Bund niemand ernsthaft damit rechnet, dass die durch „Sonderergänzungszuweisungen“ alimentierten Länder Saarland und Bremen nach dem Jahre 2004 ihre Finanzen im Rahmen des bestehenden Ausgleichssystems wirklich „saniert“ hätten. Langfristig geht es aber darum, dass in einem förderalen Europa große Ungleichheiten zwischen den Regionen akzeptiert werden, der bundesdeutsche Föderalismus aber seit 1949 die „Gleichheit der Lebensbedingungen“ innerhalb der deutschen Nationalgrenzen zum verfassungsrechtlichen Prinzip macht.
Nach den Vorstellungen der Südländer soll langfristig das jetzige Ausgleichsniveau abgebaut werden, die Rede ist von einem Zeitraum von 50 Jahren. Selbst das Sozialversicherungsniveau könnte dann in den verschiedenen Bundesländern je nach Leistungsniveau unterschiedlich sein so wie es derzeit zwischen Portugal und Dänemark im Rahmen der EU schon unterschiedlich ist. Als erster Schritt dahin sollten Leistungsanreize in den Länderfinanzausgleich eingebaut werden; von überdurchschnittlichen Steuermehreinnahmen sollen nach dem Vorschlag der Südländer mindestens 50 Prozent in den Landeskassen verbleiben.
dpa/K.W.
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