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Kleine Revolte gegen großen Senator

■ „Staatsräte de Luxe“: SPD und CDU beschlossen „auf Wunsch des Regierungschefs“ widerwillig eine Verfassungsänderung

SPD- und CDU-Vertreter in der bremischen Bürgerschaft waren gestern sauer auf den Senat. Stocksauer. „Inzwischen sind ja immerhin auch drei Senatoren da“, begann der SPD-Politiker Horst Isola bitter ironisch – immerhin ging es um eine Gesetzesinitiative, um die der Senat gebeten hatte: Zwei Staatsräte sollen gleichzeitig Mitglieder der Landesregierung werden, weil der eine von ihnen – SPD-Staatsrat Erik Bettermann (SPD) – in Berlin arbeitet und da gelegentlich im Bundesrat den Bremer Senat vertreten könnte – wenn er denn formell Mitglied der Landesregierung wäre. Seit einem Jahr verzögern die Parlamentrier die dafür erforderliche Verfassungsänderung, aber der Bürgermeister Henning Scherf ließ nicht locker. „In dieser Sache erwarten wir, dass ein Senator hier das Wort ergreift“, verlangte Isola. Niemand vom Senat ergriff das Wort.

Und überhaupt fänden die Sitzungen des Landtages mehr und mehr vor leeren Regierungsbänken statt, schimpfte Isola. „Aber hier ist ihr Platz“, immerhin seien sie ja vom Parlament gewählt. Und zu Scherfs Staatsrat gewandt: „Bestellen Sie dem Präsidenten des Senats einen schönen Gruß.“ Wenn bei der 3. Lesung des Gesetzes der Senat nicht auflaufe, dann, so drohte Isola, werde die SPD-Fraktion beantragen, dass der Senat förmlich zitiert wird. Gestern schon die zweite Lesung zu vertagen, wie die Grünen schnell beantragten, lehnte die SPD-Fraktion allerdings ab.

Was den Parlamentariern quer durch alle Parteien nicht schmeckt, drückte der CDU-Politiker Michael Teiser so aus: Weil Scherf sich festgelegt habe, dass es nur sieben Senatoren gibt, solle nun die Verfassung geändert werden. „Das Einfachste“ wäre es, den Senat um zwei Plätze zu erweitern. Relevant teurer wäre das auch nicht, da bei der Regierungsbildung zwar der Senat von acht auf sieben verkleinert, dafür hatten sich die Staatsräte von 13 auf 14 vermehrt.

Den ersten Entwurf des Senats hatten die Parlamentarier, so erinnerte Isola, „aus rechtlichen Gründen“ abgelehnt. Was nach einem Jahr Arbeit herausgekommen sei, sei immerhin „vertretbar“.

„Missbrauch ihrer verfassungsändernden Mehrheit“ warf der grüne Hermann Kuhn der Koalition vor. Wenn die Regierung für Verfassungsänderungen die Zustimmung der Opposition brauchen würde, was in einer Demokratie der Normalfall ist, hätte sie in dieser Fragen keine Chance: SPD wie CDU als Oppositionsparteien würden das ablehnen. (Teiser stimmte Kuhn ausdrücklich zu.) Wenn der Berlin-Beauftragte Bettermann ordentlicher Senator würde, könne man ihn gleichzeitig zum Justizsenator machen – „dann hätten wir auch einen Justizsenator“, schlug Kuhn vor. Aber das wiederum geht aus Koalitionsproporz nicht. Hier werde das Kollegialprinzip der bremischen Senatsverfassung zerstört, weil zwei der „Kollegen“ nicht gleich, sondern als Staatsräte ihren Senatoren gegenüber weisungsgebunden seien. K.W.

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