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Hungerstreik zeigt Wirkung

■ Haftbedingungen für türkischen Funktionär leicht gelockert

Der Hungerstreik des linken türkischen DHKP-C-Funktionärs Ilhan Yelkuvan gegen seine Isolationshaft im Hamburger Untersuchungsgefängnis (UG) zeigt offenbar Wirkung. Auf Antrag von Verteidiger Eberhard Schultz lockerte das Hanseatische Oberlandesgericht gestern die Haftbedingungen ein wenig: Danach darf Yelkuvan ab sofort seinen Besuch „nach anstaltsüblichen Bedingungen“ ohne Überwachung empfangen. Das eigentliche „Haftstatut“ der strengen Isolation bleibt aber vorerst erhalten.

Da aber gleichzeitig der Antrag auf Verlegung in die Vollzugsanstalt Vierlande nur „zurückgestellt“ worden ist, könnte es für Yelkuvan einen Funken Hoffnung auf Aufhebung der Isohaft geben. „Das Gericht muss erst von der Anstalt eine Stellungnahme einholen, ob überhaupt die medizinische Versorgung gewährleistet ist“, begründet Gerichtssprecherin Sabine Westphalen die „Zurückstellung“. Der Knast Vierlanden kann nach taz-Informationen Yelkuvan nur aufnehmen, wenn das Haftstatut aufgehoben wird.

Trotz dieses Lichtblickes wird Verteidiger Schultz „sehr wahrscheinlich“ Montag das Bundesverfassungsgericht anrufen, da die Zeit knapp wird. Denn seit Donnerstag befindet sich Yelkuvan nach 46 Tagen Hungerstreik in der Phase des „Todesfasten“. Diesem Todesfasten hat sich aus Solidarität auch der wegen Unterstützung der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) im UG inhaftierte Nihat Durmus angeschlossen. Da beim „Todesfasten“ neben Nahrung auch Flüssigkeit verweigert wird, droht die Anstaltsleitung schon jetzt mit Zwangsernährung, teilten Durmus' Anwälte Jürgen Schneider und Cornelia Lange mit. kva

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