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60-Prozent-Lehrer

■ SPD und GAL legen Gesetzentwurf zur Altersteilzeit von Hamburger Beamten vor

Hamburg weicht vom Tarifvertrag ab. Wenn es nach den Regierungsfraktionen SPD und GAL geht, dürfen Beamte in Hamburg erst ab dem 58. Lebensjahr Alters-teilzeit beanspruchen. Außerdem sollen sie ihre Arbeitszeit nur auf 60 Prozent reduzieren und nicht auf die Hälfte, wie es die bundesweite Tarifeinigung für den Öffentlichen Dienst vorsieht. SPD und GAL haben gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die Gewerkschaften protestieren.

Ein „Rausgleiten der Älteren und ein Nachbesetzen durch Jüngere“ erhofft sich SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Dorothee Stapelfeldt von der Regelung. Die Beamten ab 58 arbeiten 40 Prozent weniger, bekommen dafür aber 83 Prozent Gehalt und 90 Prozent Alterssicherung von ihrem letzten Netto-Einkommen. Die Zahlen zu Gehalt und Ruhesicherung waren so auch im Tarifvertrag vereinbart worden.

Dagegen will Rot-Grün die tarifliche Einigung, die eine Reduzierung der Arbeitszeit um die Hälfte vorsieht, nicht übernehmen: Das ist den Fraktionen zu teuer. Schließlich müsse das Ganze ja auch „haushaltspolitisch verantwortbar sein“. Mit der 60-Prozent-Regelung kommen nach Berechnungen der beiden Fraktionen „nur“ Mehrbelastungen von fünf bis sechs Millionen Mark auf die Senatskasse zu.

Zwar ist das Gesetz auf alle Staatsdiener bis auf die Richter und Hochschullehrer angelegt, doch Stapelfeldt und die GAL-Haushaltsexpertin Anja Hajduk haben vor allem die Lehrerkollegien im Blick. „Wir versprechen uns gerade im Schulbereich einen Verjüngungseffekt“, sagt Hajduk. Ältere LehrerInnen sollen das Teilzeitmodell nutzen, mit den freiwerdenden Kapazitäten könne man jüngere einstellen. Im Stillen hat man die Hoffnung, dass LehrerInnen künftig die Altersteilzeit einer Frühpensionierung vorziehen – damit hätte man wieder Geld gespart.

Die Gewerkschaften haben zwar Altersteilzeit stets gefordert, doch sind sie gar nicht einverstanden damit, dass Hamburg eigene Tarifbedingungen setzt. Peter Deutschmann, Vorsitzender des DGB Nord, spricht daher von einer „kleinlichen und dürftigen Regelung“. Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW, Anna Ammon, bezeichnet den Entwurf als „Teilzeit-Verhinderungsgesetz“. Peter Ahrens

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