Auf Du und Du mit der Krankenkasse: Ärger um künstliche Befruchtung übernehmen
■ Kasse lehnte Kostenübernahme ab / Frau klagte mit Erfolg
Celle. Krankenkassen müssen kinderlosen Ehepaaren unter bestimmten Voraussetzungen die künstliche Befruchtung nach der ICSI- Methode zahlen. Voraussetzung ist, dass der Mann an einer schweren Zeugungsunfähigkeit leidet, entschied am Mittwoch das Landessozialgericht in Celle. Das ICSI-Verfahren sei die einzige, weltweit praktizierte und erfolgreiche Möglichkeit für ein solches Paar, doch ein gemeinsames Kind zubekommen, entschieden die Richter.
Die beklagte Kasse einer Kindergärtnerin aus Hannover hatte sich auf dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen berufen. Dieser hatte die „ICSI“-Methode aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Die Ausschuss-Richtlinien haben aber laut Gericht „wegen der fehlenden demokratischen und rechtsstaatlichen Legitimation des Ausschusses keine bindende Wirkung für die Versicherten“, sagte Senatsvorsitzende Ruth Schimmelpfeng- Schütte (Aktenzeichen: L 4 Kr 130/98). Der Ausschluss der Methode sei rechtswidrig.
Bei dem Verfahren wird ein einzelnes Spermium mit einer Injektionsnadel in die Eizelle gebracht. Pro Versuch entstehen Kosten allein für diesen Vorgang von 2.274 Mark. Die 36 Jahre alte Klägerin, die einen 15 Jahre alten Sohn aus erster Ehe hat, hatte jahrelang vergeblich versucht, mit ihrem zweiten Mann ein Kind zu zeugen. Der 39 Jahre alte Zimmermann hat zu wenige und zu langsame Spermien. Erst durch die ICSI-Methode konnte der Kinderwunsch erfüllt werden. Nach fünf Anläufen wurde die Frau schwanger und hat jetzt einen sechs Monate alten Sohn.
Der Senat ließ die Revision zum Bundessozialgericht zu, weil dieses bislang in Verfahren, in denen die Richtlinien des Bundesausschusses eine Rolle spielten, zu gegenteiliger Auffassung gelangt war. Durch die ICSI-Methode wurden in Deutschland rund 13.000 Kinder gezeugt. dpa
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