■ Mit den Nebenverdiensten auf Du und Du: Bettermann abführungsfrei
Anfang Februar hatte der Bremer Senat eine vertrauliche Personalie auf dem Tisch: „Ausnahme von der Abführungspflicht für Staatsrat Bettermann“. Der Mann, der gestern zum Staatsrat im Senatsrang gewählt wurde, hatte offenbar ein akutes Problem. Denn seit 1998 gibt es ein Gesetz, nach dem Beamte, die im Rahmen ihrer dienstlichen Pflichten eine bezahlte „Nebentätigkeit“ ausüben, nur eine begrenzte Summe persönlich einstecken dürfen. Wenn also ein Kultur-Staatsrat morgens um 11 Uhr in die Aufsichtsratssitzung des Bremer Theaters geht, soll der Staatsrat davon nicht ohne Begrenzung Tantiemen kassieren. Der Staatsrat hätte, lautete die Begründung, sonst in der Zeit womöglich an seinem Schreitbtisch gearbeitet, kein Anlass also für einen zusätzlichen „Nebenverdienst“.
Das Problem besteht weniger im Kultur- als im Wirtschaftsbereich mit seinen diversen Staatsbeteiligungen und staatlichen GmbHs. Da gab es Spitzenbeamte, die mit ihren „Nebenverdiensten“ fast auf das Doppelte das ordentlichen Salärs kamen. Bundesweit gab es Abführungsbestimmungen, nur in Bremen nicht - bis 1998, monierte der Rechnungshof.
Die Bürgerschaft beschloss daraufhin ein strenges Gesetz zur Abführung. Seitdem hat der Senat alle zwei Monate einen „Ausnahme“-Beschluss auf dem Tisch. Das gibt es nicht für kleine Beamte sondern für Spitzenbeamte. Da es streng vertraulich ist, kann es auch von der Bürgerschaft nicht kontrolliert werden.
Auch Staatsrat „de luxe“ Bettermann musste offenbar noch schnell vor seiner Wahl in den Senat von jeglicher Abführung befreit werden. K.W.
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