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20.000 Mark für den geschiedenen Mann

Wer sich nach einer Scheidung nicht korrekt aus dem gemeinsamen Mietvertrag rauskündigt und von der Wohnungsbaugesellschaft darauf hingewiesen wird, den kann der Verflossene teuer zu stehen kommen

Vor fünf Jahren ließ sich Ulrike J. von ihrem Mann scheiden, den sie 1978 geheiratet hatte. Sie kündigte für ihren Teil den Mietvertrag für die Wohnung in Tempelhof und zog mit den drei Kindern nach Odenthal im Bergischen Land. Im April 1998 kam sie wegen eines Unfalls ihrer in Berlin lebenden Mutter zurück, um sich hier ein neues Leben aufzubauen. Doch die Vergangenheit hat sie auf üble Weise eingeholt.

Nachdem ihr Ex-Mann, ein drogenabhängiger, arbeitsloser ehemaliger US-Soldat, sich nicht mehr beim Sozialamt gemeldet hatte, hatte das Amt die Mietzahlungen eingestellt. Im Sommer vergangenen Jahres wurde die Wohnung dann von einem Gerichtsvollzieher geräumt. Nun soll Ulrike J. die nicht gezahlte Miete für fünf Monate, die Kosten für die Renovierung der heruntergewirtschafteten Wohnung, für den Anwalt der Wohnungsbaugesellschaft und für die Räumung bezahlen. Auf stattliche 21.138 Mark und 50 Pfennig beläuft sich die Gesamtsumme.

Die Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft (WoBeGe) argumentiert damit, dass Ulrike J. nicht rechtmäßig gekündigt habe. Der Knackpunkt: Ulrike J. hat zwar 1995 gekündigt, doch sie wusste nicht, dass sie auch das Einverständnis ihres Ex-Mannes braucht, damit die Kündigung rechtens ist. Und die Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land, die die Verwaltung der Wohnung 1998 ihrer Tochtergesellschaft WoBeGe übertragen hat, wies Ulrike J. nicht darauf hin, dass ihr Kündigungschreiben nicht ausreichend ist.

Als der Scheidungsanwalt von Ulrike J. im April 1997 „Stadt und Land“ mitteilte, dass seine Mandantin wegen der Scheidung aus dem Mietvertrag entlassen werden möchte, ohne dass ein Ehewohnungszuweisungsverfahren durchgeführt werden muss, kam keine Reaktion von der Wohnungsbaugesellschaft. „Ich habe nie eine Antwort bekommen“, bestätigte der Anwalt gegenüber der taz. Sämtliche Schreiben, die der Räumung vorangingen, wurden also stets an „die Eheleute J.“ in Tempelhof geschickt. Nur ein Termin wegen einer Heizungswartung ging direkt an Herrn J.

Eine Mitarbeiterin der WoBeGe sagte gestern gegenüber der taz, dass „Stadt und Land“ die Mieterin darauf hätte aufmerksam machen müssen, dass das Einverständnis des Ex-Mannes für die Kündigung erforderlich ist. „Wir machen das so“, sagte sie. Eine Mitarbeiterin von „Stadt und Land“ erklärte dazu, es sei jetzt nicht mehr nachvollziehbar, wie das damals im Einzelnen gelaufen sei.

Sollte Ulrike J., die gegen die Zahlungsaufforderung Widerspruch eingelegt hat, tatsächlich zur Zahlung der 21.000 Mark verpflichtet werden, wäre ihre Zukunft erst einmal verbaut. Die 40-Jährige befindet sich derzeit in einer Umschulung zur Call-Center-Agentin. „Wenn ich richtig arbeite, klebt dann überall der Kuckuck drauf.“B. BOLLWAHN DE PAEZ CASANOVA

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