: „Solche Grauzonen darf es nicht geben“
Der Staatsrechtler Ulrich Battis hält die Kulturfinanzierung aus Lottogeldern für juristisch „sehr zweifelhaft“
taz: Der neue Berliner Kultursenator stopft in diesem Jahr einen großen Teil seiner Haushaltslöcher mit Lottogeldern. Ist dieses Verfahren vom Haushaltsrecht überhaupt gedeckt?
Ulrich Battis: Das ist ein sehr zweifelhaftes Verfahren, weil die Vergabe der Lottogelder überhaupt nicht transparent ist. Darüber entscheidet ein Altherrenklub, der sich noch nicht einmal durch besonderen Sachverstand auszeichnet.
Was ist die Alternative?
Da gibt es zwei Möglichkeiten. Wenn man die Lottmittel als Sponsorengelder betrachtet, dann muss darüber nach amerikanischem Vorbild ein Gremium von hochrangigen Experten entscheiden. Ich würde aber sagen: Die Lottomittel sind gerade keine privaten Gelder, sondern sie sind im Kern öffentliche Gelder. Dann müssen sie aber auch einer wirklichen parlamentarischen Kontrolle unterliegen.
Die Lottostiftung hat fast 6 Millionen Mark für die drei Opernhäuser bewilligt. Jetzt will der Senator die Subventionen entsprechend kürzen. Darf er das?
Wir haben in Deutschland eine kulturstaatliche Verfassung. Im Einigungsvertrag wird die Bundesrepublik ausdrücklich als Kulturstaat definiert. Das heißt eben auch: Haushaltsmittel, die bereits zugesagt sind, können nicht einfach entzogen werden, sobald ein Sponsor wie zum Beispiel die Lottostiftung auftritt. Das liefe auf eine andere Art von Kulturförderung hinaus.
Mit einem Teil der Lottogelder will der Senator den Hauptstadtkulturfonds des Bundes wieder auffüllen, aus dem sich das Land Berlin zuvor bedient hat. Kann der Bund ein solch zweifelhaf-tes Geschenk überhaupt annehmen?
Transparenz ist im Haushaltsrecht einer der wichtigsten Grundsätze. Die Prozeduren in der Kulturfinanzierung des Landes Berlin sind aber hochgradig undurchsichtig. Dieses Kuddelmuddel ist der Quell aller Miseren in diesem Bereich. Eine solche Grauzone darf es in einer Demokratie nicht geben.
Interview: RALPH BOLLMANN
Ulrich Battis ist Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin
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